Relevante Märkte

Marktdefinition

Im Rahmen des dreistufigen Marktanalyseprozesses

  1. Marktdefinition,
  2. Marktanalyse und
  3. gegebenenfalls Auferlegung von spezifischen Verpflichtungen

hatte die RTR-GmbH bis zum Inkrafttreten der 7. Novelle des TKG 2003 (BGBl I Nr. 102/2011) in regelmäßigen Abständen, zumindest aber alle zwei Jahre, durch Verordnung die der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden relevanten nationalen Märkte festzulegen. Die Überprüfung hat entsprechend den nationalen Gegebenheiten und im Einklang mit den Grundsätzen des allgemeinen Wettbewerbsrechts unter Berücksichtigung allfälliger geografischer Besonderheiten in Bezug auf die Wettbewerbssituation sowie der Erfordernisse sektorspezifischer Regulierung zu erfolgen.

Seit Inkrafttreten der 7. Novelle des TKG 2003 am 22.11.2011 ist die Telekom-Control-Kommission sowohl für die Definition als auch die Analyse der der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden relevanten Märkte zuständig. Marktdefinition und -analyse haben entsprechend den nationalen Gegebenheiten und im Einklang mit den Grundsätzen des allgemeinen Wettbewerbsrechts unter Berücksichtigung allfälliger geografischer Besonderheiten in Bezug auf die Wettbewerbssituation sowie der Erfordernisse sektorspezifischer Regulierung zu erfolgen. In verschiedenen in den Jahren 2012 und 2015 eingeleiteten Marktanalyseverfahren hat die Telekom-Control-Kommission die nachstehenden Märkte als relevant für eine allfällige Auferlegung sektorspezifischer Vorabverpflichtungen definiert und denjenigen Unternehmen,. die auf den genannten Märkten über beträchtliche Marktmacht verfügen, spezifische Verpflichtungen auferlegt:

  • Vorleistungsmarkt für den lokalen Zugang an festen Standorten (Bescheid M 1.5/15-115 v. 24.07.2017)
  • Vorleistungsmarkt für den zentralen Zugang an festen Standorten (Bescheid M 1.6/15-117 v. 24.07.2017)
  • Zugangsmarkt für Nichtprivatkunden (POTS-Anschluss/ISDN-Basisanschluss) (Bescheid M 1.4/15-49 v. 2.05.2017)
  • Vorleistungsmarkt für Zugänge hoher Qualität an festen Standorten (Bescheid M 1.8/15-74 v. 11.06.2018)
  • Vorleistungsmärkte für Terminierung in betreiberindividuelle Telefonnetze an festen Standorten (Bescheide M 1.8/12-148-181 v. 30.09.2013, M 1.11/12-50-53 v. 14.07.2014)
  • Vorleistungsmärkte für Terminierung in betreiberindividuelle Mobilfunknetze (Bescheide M 1.10/12-99-102 v. 30.09.2013, M 1.12/12-42 v. 14.07.2014)

Vor Inkrafttreten der 7. Novelle zum TKG 2003 am 22.11.2011 waren die für eine Vorabregulierung relevanten Märkte in der Telekommunikationsmärkteverordnung 2008 - TKMV 2008 definiert. Nach Abschluss der damals anhängigen Markanalyseverfahren trat die TKMV 2008 außer Kraft. Hintergrundinformationen zu den vor der 7. TKG-Novelle erlassenen Märkteverordnungen der RTR-GmbH finden Sie hier

Hier finden Sie nähere Informationen über die auf den der Sektorregulierung unterliegenden Märkten bisher ergangenen Entscheidungen zum Vorliegen von beträchtlicher Marktmacht.