Historische Entwicklung

Mit dem Grünbuch über die Entwicklung des Binnenmarktes für Postdienste von 1992 kam der europäische Prozess der Liberalisierung des Postsektors in Gang. Die erste Einschränkung des sogenannten „reservierten Bereiches“ (der den staatlichen Unternehmen vorbehaltene Monopolbereich) erfolgte 1999.

Der europäische Rechtsrahmen, mit dessen Hilfe die nationalen Regulierungsbehörden die Marktöffnung vorantreiben und fördern sollten, besteht aus drei EU-Richtlinien aus den Jahren 1997, 2002 bzw 2008. Die fortschreitende Liberalisierung führte zu einer stufenweisen Einschränkung des reservierten Postdienstes; die vollständige, formale Liberalisierung des Postbereiches ist in Österreich seit 01.01.2011 Realität.

Grundsätzliches

Postdienste gelten als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und sind sowohl für gewerbliche Nutzer als auch für die Endverbraucher von grundlegender Bedeutung. Die Postmärkte sind dynamisch und legen in Verbindung mit den ständig wachsenden Märkten für Kommunikation, Werbung und elektronischen Geschäftsverkehr eine rasante Entwicklung an den Tag.

Ziel der Europäischen Union und auch des österreichischen Gesetzgebers ist es, den Binnenmarkt für Postdienste zu verwirklichen und dabei gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Universaldienst sicherzustellen. Aus diesem Grund wurden die Postdienste schrittweise und kontrolliert für den Wettbewerb geöffnet. Das Hauptziel dieser Politik ist die Verbesserung der Dienstequalität, wobei vor allem kurze Zustellzeiten und einfache Zugangsmöglichkeiten erreicht werden sollen.

Die Umsetzung der europäischen Rahmenbedingungen und damit auch die vollständige Liberalisierung des Postsektors in Österreich erfolgen durch das Postmarktgesetz (PMG), welches am 01.01.2011 in Kraft getreten ist.