Recht

Mit dem am 1.1.1998 in Kraft getretenen Postgesetz 1997 (PostG 1997) wurde der europäische Rechtsrahmen zum Postrecht in Österreich umgesetzt und bis dato fünf Mal novelliert. Das Postgesetz 1997 legte die Grundlagen für die Erfüllung des Versorgungsauftrages im Rahmen der Erbringung des Universaldienstes sowie die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb auf dem Gebiet des Postwesens fest. Das Postgesetz 1997 trat am 31.12.2010 außer Kraft.

Durch das am 01.01.2011 in Kraft getretene Postmarktgesetz (PMG) wurden die Aufgaben der Regulierungsbehörden, die seit 1.1.2008 operativ tätig sind, erweitert.

Die Aufgaben der Post-Control-Kommission (PCK) erstrecken sich im Wesentlichen auf Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schließung von Post-Geschäftsstellen und Beschwerden zum Universaldienst, die Erteilung von Konzessionen, die Überprüfung von Geschäftsbedingungen und Entgelten im Universaldienstbereich, die Festsetzung der Beiträge zur Finanzierung des Universaldienst-Ausgleichsfonds, die Festsetzung der Kostenersätze für die Umrüstung der Hausbrieffachanlagen und das Setzen von Aufsichtsmaßnahmen.

Die RTR-GmbH ist - neben ihrer Aufgabe als Geschäftsstelle der PCK - für die Veröffentlichung der Liste der angezeigten Postdienste zuständig und fungiert als Streitschlichtungsstelle.

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie darüber hinaus Informationen zum Europarecht, weitere für den Postsektor einschlägige Gesetze und Verordnungen sowie Informationen zur höchstgerichtlichen Judikatur.