Förderung von Selbstkontrolleinrichtungen
Mit Juni 2009 wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Förderung von Selbstkontrolleinrichtungen im Medienbereich geschaffen, die rückwirkend mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten sind:
- für die Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation im KommAustria-Gesetz 2001
- für eine Förderung von Selbstkontrolleinrichtungen der Presse im Presseförderungsgesetz 2004
Der „Fonds zur Förderung der Selbstkontrolle der Presse” ist mit einem Betrag in der Höhe von EUR 150.000,- jährlich dotiert.
Der „Fonds zur Förderung der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation” ist mit EUR 50.000,- jährlich dotiert. Dieser Betrag kann einer anerkannten Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der kommerziellen Kommunikation in Medien zuerkannt werden.
Für die Vergabe dieser Förderungen ist die KommAustria zuständig.
Kontakt:
Mag. Brigitte Zauner-Jelemensky
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 157
Fax: +43 (0) 1 58058 - 9157
E-Mail: brigitte.zauner-jelemensky@rtr.at