Nichtkommerzieller Rundfunkfonds

2009 wurde mit der Novelle des KommAustria-Gesetzes (KOG) bei der RTR-GmbH ein Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen privaten Rundfunks (im Folgenden: Nichtkommerzieller Rundfunkfonds) eingerichtet. Der Fonds wird durch die RTR-GmbH verwaltet und erhält ab 2013 3 Mio. Euro.

Diese Mittel sind zur Förderung nichtkommerzieller Rundfunkveranstalter zu verwenden. Förderentscheidungen werden unter Berücksichtigung des Gesetzes, der Richtlinien und nach Stellungnahme durch den Fachbeirat durch den Geschäftsführer des Fachbereichs Medien der RTR-GmbH getroffen.  

Die Fördermittel dienen der Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks innerhalb des österreichischen dualen Rundfunksystems und sollen die Rundfunkveranstalter bei der Erbringung eines hochwertigen und vielfältigen Programmangebots unterstützen. Die Mittel werden für Inhalte (Sendungen), Ausbildungen und Studien vergeben.  

Ansuchen können ausschließlich nichtkommerzielle Rundfunkveranstalter, deren Programme über eine Zulassung oder Anzeige iSd AMD-G oder PrR-G verfügen.  

Mit 27. Jänner 2010 hat die Europäische Kommission das beihilfenrechtliche Genehmigungsverfahren (Entscheidung N 632/2009 der EK) positiv abgeschlossen. 

Die Mittel des Nichtkommerziellen Rundfunkfonds wurden 2020 einmalig um EUR 2 Mio. erhöht. Um die Rundfunkveranstalter in Zeiten der Coronakrise maximal zu unterstützen, wurden sämtliche Fördermittel im 2. Fördertermin 2020 vergeben. Der 2. Fördertermin 2020 endete am 31. Mai 2020.

Der 1. Fördertermin 2021 beginnt am 1. Oktober 2020 und endet am 2. November 2020.

Da einige Unternehmen auf Grund des Lock-Downs innerbetriebliche, organisatorische Probleme hatten und gestern kurzzeitig Serverprobleme auftraten, wird die Frist für Ansuchen im Rahmen des Rundfunkfonds auf 6. November 2020 verlängert. 

Die Covid 19-Sonderrichtlinien waren nur für den 2. Antragstermin 2020 in Kraft. 
Das heißt, dass Sie für 2021 wieder konkrete Inhalte, Ausbildungen und Studien beantragen können.

Neue Onlineformulare
Im Rahmen des Fördertermins kommen neue Onlineformulare zur Anwendung. Die neuen Onlineformulare werden noch anwenderfreundlicher sein und sollen den Förderablauf beschleunigen. Zudem sollen die neuen Formulare die Nachvollziehbarkeit in beinahe Echtzeit erhöhen. Dieser Schritt bedeutet, dass sämtliche Medienbrüche in Zukunft entfallen sollen: Der gesamte Förderablauf soll ab Endabrechnung 2021 ausschließlich digital erfolgen. Über die Möglichkeit der digitalen Endberichtslegung wird in einem gesonderten Termin informiert.

Schulungsunterlagen
Am 29. September und 5. Oktober fanden Onlineschulungen für die neuen Formulare statt.
Sollten Sie an diesen Terminen keine Zeit gehabt haben, können Sie sowohl die Präsentation der Onlineveranstaltung 
"Neuerungen auf e-RTR im 1. Fördertermin 2021" als auch die allgemeine "Präsentation e-RTR" downloaden.
Weitere Fragen richten Sie bitte an rff@rtr.at.  

Die Datenschutzerklärung der RTR-GmbH iSd Art 13 DSGVO insbesondere das den Rundfunkfonds betreffende Kapitel können hier nachgelesen werden.

Kontakt:

Mag. Erich König
Mariahilfer Straße 77-79
1060 Wien
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 158
Fax: +43 (0) 1 58058 - 9158
E-Mail:  rff@rtr.at

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