Presseförderung

Das Presseförderungsgesetz 2004 sieht neben der Vertriebsförderung für Tages- und Wochenzeitungen (Abschnitt II) und einer besonderen Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen (Abschnitt III) eine Reihe von Maßnahmen vor, die unter der Bezeichnung Qualitätsförderung und Zukunftssicherung im Abschnitt IV zusammengefasst sind.

Zielgruppen dieser Förderungen sind neben den Verlegern von Tages- und Wochenzeitungen auch Vereinigungen der Journalistenausbildung, Presseklubs, Forschungsprojekte auf dem Gebiet des Pressewesens und Vereinigungen, die sich die Leseförderung zum ausschließlichen Ziel gesetzt haben.

Die Förderung einer repräsentativen Einrichtung der Selbstkontrolle im Bereich der österreichischen Presse ist ebenfalls im Presseförderungsgesetz 2004 vorgesehen.

Förderungsvoraussetzungen:

Die Förderungsvoraussetzungen sind aus dem Presseförderungsgesetz 2004 und den in Ausführung dazu von der Kommunikationsbehörde Austria (kurz: KommAustria) erlassenen Richtlinien ersichtlich.

Einreichfrist:

Förderansuchen können ausschließlich innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Jahres bei der KommAustria eingebracht werden.

Einreichungsunterlagen:

Formulare, Belegexemplare, Verlagsaufzeichnungen, Bestätigung der Auflagezahlen, Statuten und Mitgliederverzeichnis, Projektunterlagen, Tätigkeitsnachweis, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Rechnungsabschluss.

Entscheidung:

Die Entscheidung über die Zuteilung der Förderungsmittel trifft die KommAustria. Davor hat sie ein Gutachten der Presseförderungskommission über das Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen einzuholen.

Auszahlung:

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei gleich hohen Teilbeträgen, wobei der zweite Teilbetrag spätestens im November ausbezahlt wird.

Kontakt:

RTR-GmbH / KommAustria
Presse- und Publizistikförderung
Mariahilferstraße 77-79
1060 Wien

Mag.a Brigitte Zauner-Jelemensky
Tel.: +43 (0) 1 58058-157
Fax: +43 (0) 1 58058-9157
E-Mail: brigitte.zauner-jelemensky@rtr.at

Dagmar Karrer
Tel.: +43 (0) 1 58058-162
Fax: +43 (0) 1 58058-9162
E-Mail: dagmar.karrer@rtr.at