Evaluierung des Presseförderungsgesetzes 2004
Im Presseförderungsgesetz 2004 ist vorgesehen, dass die KommAustria im Verlauf des Jahres 2006 eine Evaluierung der in diesem Bundesgesetz festgelegten Fördermaßnahmen durchzuführen und der Bundesregierung darüber einen schriftlichen Bericht vorzulegen hat.
Die KommAustria hat in den vorliegenden Bericht nicht nur ihre eigenen Erfahrungen einfließen lassen sondern die Meinung der betroffenen Zeitungsverleger und der für die Journalisten zuständigen Gewerkschaft eingeholt. Auch die Presseförderungskommission als sachkundiges Gremium ist mit einem allgemeinen Statement vertreten.
Die Evaluierung berücksichtigt die Förderungsergebnisse der Jahre 2004, 2005 und 2006.
Neben Anregungen für Nachbesserungen und gesetzliche Klarstellungen werden als Diskussionspunkte für die Zukunft die Förderung von Internetzeitungen, die Ausdehnung auf eine Medienförderung und die Anpassung der zur Verfügung stehenden Budgetmittel genannt.
Der Evaluierungsbericht gemäß § 13 PresseFG 2004 steht nachfolgend zum Download bereit.