Mit der Neuordnung der Rundfunkbehörden im Frühjahr 2001 wurde die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) als One-Stop-Shop für alle behördlichen Rundfunkangelegenheiten in erster Instanz eingerichtet. Sie übernahm damit die Agenden der früheren Privatrundfunkbehörden im Bereich terrestrischer Hörfunk sowie Kabel- und Satellitenrundfunk, aber auch die rundfunkbezogenen Zuständigkeiten der Fernmeldebehörden. Das Privatfernsehgesetz 2001, jetzt Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, übertrug ihr darüber hinaus die Einführung von privatem terrestrischen Fernsehen sowie des digitalen Rundfunks und im Oktober 2010 zuletzt die Rechtsaufsicht über audiovisuelle Mediendienste im Internet. Mit Novellen des ORF-Gesetzes und des KommAustria-Gesetzes wurde 2010 die KommAustria auch zur Rechtsaufsicht für den Österreichischen Rundfunk und seine Tochtergesellschaften zuständig gemacht. Der KommAustria steht als Geschäftsapparat die RTR-GmbH zur Seite.
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Aufgaben und Aktivitäten der KommAustria und RTR-GmbH im Bereich der Medienregulierung.