Tätigkeiten und Aufgaben
Die Medienregulierung betrifft einen vielfältigen Bereich. So unterliegt der gesamte Rundfunk auf allen Übertragungswegen der Zuständigkeit der KommAustria.
Die Regulierungsthemen der KommAustria im Bereich der Medienregulierung sind vielfältig. Sie reichen von der Regelung des Marktzutritts für Rundfunkveranstalter (etwa die Erteilung von Zulassungen), die eng mit der Verwaltung des Frequenzspektrums zusammen hängt, über die Rechtsaufsicht über Rundfunkveranstalter und Mediendiensteanbieter, die Wettbewerbsregulierung für die Rundfunkinfrastruktur bis zur Ermöglichung der Umstellung auf digitale Rundfunkübertragung auf allen Plattformen.
Grundsätzlich liegt der gesamte Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen und Abrufdienste), privat oder öffentlich-rechtlich, auf allen Übertragungswegen (Terrestrik, Kabel, Satellit oder Internet), digital wie auch analog, sowohl auf Ebene der Programmveranstalter als auch auf der Ebene der Übertragungsnetze und -dienste in der Zuständigkeit der KommAustria. Davon ausgenommen ist die Aufsicht über die Funkanlagen (diese liegt bei der Fernmeldebehörde).
Auf den oben verlinkten Seiten informieren wir Sie über die Medien-Regulierungsschwerpunkte der KommAustria. Neben einer kurzen Umschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten finden Sie auch weiterführende Links zu diesen Themen in anderen Bereichen der Website.