Rundfunkfrequenzverwaltung

Zuständigkeiten in der Frequenzverwaltung

Die Verwaltung des österreichischen Funkfrequenzspektrums ist nach verschiedenen Gesichtspunkten auf unterschiedliche Behörden aufgeteilt. Dabei sind drei Ebenen zu unterscheiden: die allgemeine Frequenzverwaltung, die Zuteilung von Frequenzen an bestimmte Nutzer und die Bewilligung der einzelnen Funkanlagen.

Frequenznutzungsplan und Frequenzzuteilungsplan sind Verordnungen des Bundesministers für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT), in denen bestimmte Festlegungen hinsichtlich der Nutzung des Frequenzspektrums gemacht werden.

Die allgemeine Frequenzverwaltung - zu der auch die Abstimmung der Frequenznutzung mit dem benachbarten Ausland zählt - erfolgt für jene Teile des Spektrum, die im Frequenznutzungsplan und Frequenzzuteilungsplan für Rundfunk vorgesehen sind, durch die KommAustria. Die übrigen Teile des Spektrums werden vom BMLRT selbst verwaltet.

Die Frequenzzuteilung an bestimmte Nutzer liegt

  • bei der KommAustria für Frequenzen zur Veranstaltung von Rundfunk: diese erfolgt in der Regel gemeinsam mit einer rundfunkrechtlichen Zulassung im Wege eines Kriterienwettbewerbs nach Ausschreibung (Beauty Contest)
  • bei der Telekom-Control-Kommission für Frequenzen, deren Zuteilung im Frequenznutzungsplan zahlenmäßig beschränkt wurde ("knappe Frequenzen"): diese erfolgt in der Regel im Wege einer Versteigerung um das höchste angebotene Frequenznutzungsentgelt
  • bei dem örtlich zuständigen Fernmeldebüro für alle sonstigen Frequenzen ("nicht knappe Frequenzen").

In den Fällen, in denen die Zuständigkeit zur allgemeinen Frequenzverwaltung mit jener zur konkreten Frequenzzuteilung auseinander fällt (z.B. Rundfunk außerhalb des Rundfunkbandes oder umgekehrt andere Nutzungen innerhalb des Rundfunkbandes) ist zur Frequenzzuteilung jeweils die Zustimmung der für die Frequenzverwaltung zuständigen Behörde erforderlich.

Die Funkanlagenbewilligung erfolgt bei Sendeanlagen, die zur Veranstaltung von Rundfunk vorgesehen sind, durch die KommAustria (in der Regel in Verbindung mit der rundfunkrechtlichen Zulassung und der Frequenzzuteilung), für alle übrigen Funkanlagen durch das Fernmeldebüro.

Darüber hinaus ist in bestimmten Fällen der Betrieb von Funkanlagen und die Nutzung des entsprechenden Frequenzspektrums mit Verordnung generell bewilligt, sodass bei Einhaltung der Voraussetzungen weder eine Frequenzzuteilung, noch eine individuelle Funkanlagenbewilligung notwendig ist.

Unter folgenden Links finden Sie Informationen des BMLRT:

Frequenzverwaltung durch die KommAustria

Die Frequenzverwaltung durch die KommAustria wird innerhalb der RTR-GmbH durch die Abteilung Rundfunkfrequenzmanagement wahrgenommen.

Zu den Aufgaben zählt die internationale Koordinierung neuer oder geänderter Frequenznutzungen, die Mitwirkung an den Zuteilungsverfahren der KommAustria durch die Beurteilung der technischen Realisierbarkeit von beantragten Frequenzen, die Beauftragung und Durchführung von Messungen, die Teilnahme an internationalen Arbeitsgruppen und Konferenzen und die Führung von Senderdatenbanken. Letztere werden der Öffentlichkeit im Rahmen der Frequenzbücher und des Senderkatasters zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen dazu finden Sie in folgenden Bereichen dieser Website: