Datenschutzerklärung – Informationspflichten iSd Art 13 DSGVO

Der Schutz personenbezogener Daten ist für die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Post-Control-Kommission (PCK) sowie für die Telekom-Control-Kommission (TKK) ein wichtiges Anliegen.

Die RTR-GmbH ist eine Behörde in den Bereichen Telekommunikation, Post und Signatur. Darüber hinaus agiert die RTR-GmbH als Geschäftsstelle für die KommAustria, PCK und TKK. Weiters ist die RTR-GmbH für Förderungen im Medienbereich zuständig und ist darüber hinaus eine Schlichtungsstelle.

Die RTR-GmbH betreibt für sich und die genannten Behörden die Webseite www.rtr.at. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die beim Besuch der Webseite, beim Download von Inhalten sowie bei der Nutzung von innerhalb der Webseite angebotenen Anwendungen erhoben werden, erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen eines Besuches dieser Webseite, beim Download von Inhalten sowie bei der Nutzung von innerhalb der Webseite angebotenen Anwendungen. Im Besonderen informieren wir Sie, wer von den genannten Stellen für eine bestimmte Anwendung Verantwortlicher iSd Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

Jede betroffene Person ist berechtigt, gegenüber den jeweils für die Verarbeitung Verantwortlichen Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Ebenso ist jede betroffene Person grundsätzlich berechtigt, die Berichtigung, die Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen. Weiters besteht für jede betroffene Person grundsätzlich das Recht, einer Verarbeitung personenbezogener Daten zu widersprechen sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (https://www.dsb.gv.at), wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.

Sie erreichen die RTR-GmbH, KommAustria, PCK und TKK jeweils unter rtr@rtr.at, unsere Adresse ist Mariahilferstraße 77-79, 1060 Wien. Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an unsere Datenschutzbeauftragten unter dsba@rtr.at wenden.
 

Erfahren Sie mehr zu einzelnen Datenverarbeitungen:

Beim Zugriff auf die Webseite www.rtr.at

Bei jedem Zugriff auf die Webseite der RTR-GmbH (www.rtr.at) bzw. jedem Abruf einer Datei werden folgende Daten zum Zweck der technisch erforderlichen Fehlersuche und -behebung protokolliert:

  • angeforderte URL
  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • ggf. Referer-URL
  • Browser-Identifikation
  • Status-Meldung
  • Größe der Antwort in Bytes

Eine Auswertung dieser Daten zur Bildung individueller Nutzerprofile wird nicht vorgenommen, auch werden diese Daten nicht weiter gegeben. Die Dauer der Speicherung beträgt maximal 14 Tage.

Statistische Auswertungen mit Matomo (vormals Piwik) und AWStats

Diese Webseite verwendet Matomo (vormals Piwik) und AWStats zu statistischen Zwecken (Webanalyse), ohne dass dabei personenbezogene Daten natürlicher Personen verarbeitet oder Cookies eingesetzt werden. Beide Lösungen übermitteln keine Daten an fremde Server. Die Webanalyse-Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
 

Ergänzend zu Matomo wird AWStats zur Analyse unseres OpenData-Portals eingesetzt. Diese Lösung basiert ausschließlich auf der Analyse der – zuvor anonymisierten – protokollierten Logdaten des Webservers.

Datenvisualisierungen – Auswertung mit Google Analytics 

In Teilbereichen des RTR-Webauftritts (bezeichnet mit „Datenvisualisierung”, z.B. zum RTR Internet Monitor) wird Google Analytics eingesetzt. Bei Google Analytics handelt es sich um einen Webanalysedienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend nur „Google“ genannt.

Durch die Zertifizierung nach dem EU-US-Datenschutzschild („EU-US Privacy Shield“) https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active garantiert Google, dass die Datenschutzvorgaben der EU auch bei der Verarbeitung von Daten in den USA eingehalten werden.

Google Analytics dient zur Analyse des Nutzungsverhaltens und der Optimierung unseres Web-Auftritts in den oben genannten Teilbereichen. Nutzungs- und nutzerbezogene Informationen, wie IP-Adresse, Ort, Zeit oder Häufigkeit des Besuchs werden dabei an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Allerdings wird Google Analytics im RTR-Webauftritt mit der Anonymisierungsfunktion verwendet; durch diese Funktion kürzt Google die IP-Adresse schon innerhalb der EU bzw. des EWR.

Weitere datenschutzrechtliche Informationen, auch zu den Möglichkeiten, die Datennutzung zu unterbinden, stellt Google unter https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/partners bereit. 

Zudem bietet Google unter https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de ein Deaktivierungs-Add-on an.
 

Bei Verwendung des Kontaktformulars

Die RTR-GmbH bietet ein Kontaktformular an, über das Sie mit der RTR-GmbH (auch in ihrer Eigenschaft als Geschäftsstelle der KommAustria, der PCK sowie der TKK) in Kontakt treten können. Ihre dort angegebenen personenbezogenen Daten, dabei handelt es sich um den Namen, die E-Mail-Adresse, Datum und Uhrzeit sowie gegebenenfalls (wenn Sie diese anführen) um den Namen des Unternehmens, eine Telefonnummer und eine Adresse, werden zum Zweck der Bearbeitung der Anfrage verarbeitet. Die Anfrage wird ggf. von der RTR-GmbH an die jeweils zuständige Behörde im Haus weitergeleitet. Wie lange diese personenbezogenen Daten gespeichert werden und ob diese Daten weiter gegeben werden, hängt vom Inhalt Ihrer Anfrage ab: Handelt es sich lediglich um eine allgemeine Anfrage, wird Ihre Anfrage spätestens nach 16 Monaten anonymisiert.

Bei Anmeldung zum Informationsservice

Die RTR-GmbH bietet ein Informationsservice an, für das Sie sich registrieren können. Es umfasst mehrere Themenbereiche und besteht aus einem E-Mail-Service für die Themen Medien, Telekommunikation und Post, Digitalisierungsfonds, Fernsehfonds Austria, Nummerierung und Digitale Plattform Austria sowie aus einem Newsletter-Service des Fachbereichs Medien, des Fachbereichs Telekommunikation und Post sowie der Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen.

Die personenbezogenen Daten, die Sie bei der Anmeldung angeben – Name, E-Mail-Adresse sowie die konkrete Auswahl der Themen – werden mit Ihrer Einwilligung für den Zweck dieses Informationsservices gespeichert. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weiter gegeben und werden so lange gespeichert, so lange Sie dieses Informationsservice in Anspruch nehmen wollen (d.h. bis zu Ihrer Abmeldung).

Dieses Service können Sie jederzeit ändern und stornieren, indem Sie auf der Seite des Informationsservices auf „Abmelden oder Einstellungen ändern“ klicken und Ihre E-Mail-Adresse eintragen.

Verfahren vor der Schlichtungsstelle (Telekommunikation und Medien)

Die RTR-GmbH ist eine Schlichtungsstelle und kann bei Problemen mit einem Telefon- oder Internetzugangsbetreiber helfen. Weiters nimmt die RTR-GmbH für die KommAustria die Aufgaben als Schlichtungsstelle für Rundfunkbetreiber wahr. Die Rechtsgrundlagen finden sich in § 122 Abs. 1 Z 1 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003); für den Bereich Telekommunikation ist die RTR-GmbH auch eine Schlichtungsstelle nach dem Alternative-Streitbeilegungs-Gesetz (AStG).

Wenn Sie ein Schlichtungsverfahren durchführen wollen, werden die von Ihnen übermittelten Daten von der RTR-GmbH für den Zweck des Schlichtungsverfahrens erhoben und gespeichert. Dabei werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

Name, E-Mail-Adresse, Adresse, die betroffenen Rufnummern, Angaben zum dargestellten Sachverhalt sowie ein Lösungsvorschlag. Geben Sie eine Telefonnummer für Rückfragen sowie eine allfällige Kundennummer an, werden auch diese gespeichert.

Ihre Daten und Unterlagen werden dem Betreiber, mit dem Sie eine Meinungsverschiedenheit haben, zur Stellungnahme übermittelt. Sollten sich im Zuge des Schlichtungsverfahrens Anhaltspunkte für (verwaltungs)strafrechtliche Sachverhalte ergeben, können zur Einschaltung der zuständigen Einrichtungen (z.B. Fernmeldebüros, Staatsanwaltschaft) diese Daten übermittelt werden.

Die personenbezogenen Daten werden längstens nach 3 Jahren und 3 Monaten ab der Mitteilung des Ergebnisses eines Verfahrens gelöscht.

Verfahren vor der Schlichtungsstelle (Post)

Die RTR-GmbH ist eine Schlichtungsstelle und kann bei Problemen mit einem Postdiensteanbieter helfen. Die Rechtsgrundlagen finden sich in § 53 Postmarktgesetz (PMG); für den Bereich Post ist die RTR-GmbH auch eine Schlichtungsstelle nach dem Alternative-Streitbeilegungs-Gesetz (AStG).

Wenn Sie ein Schlichtungsverfahren durchführen wollen, werden die von Ihnen übermittelten Daten von der RTR-GmbH für den Zweck des Schlichtungsverfahrens erhoben und gespeichert. Dabei werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

Name, E-Mail-Adresse, Adresse, Angaben zum dargestellten Sachverhalt sowie ein Lösungsvorschlag. Geben Sie eine Telefonnummer für Rückfragen sowie eine allfällige Kundennummer an, werden auch diese gespeichert.

Ihre Daten und Unterlagen werden dem Betreiber, mit dem Sie eine Meinungsverschiedenheit haben, zur Stellungnahme übermittelt. Sollten sich im Zuge des Schlichtungsverfahrens Anhaltspunkte für (verwaltungs)strafrechtliche Sachverhalte ergeben, können zur Einschaltung der zuständigen Einrichtungen (z.B. Fernmeldebüros, Staatsanwaltschaft) diese Daten übermittelt werden.

Die personenbezogenen Daten werden längstens nach 3 Jahren und 3 Monaten ab der Mitteilung des Ergebnisses eines Verfahrens gelöscht.

Meldestelle Rufnummernmissbrauch

Die RTR-GmbH bietet auf ihrer Webseite eine Meldestelle für „Ping-Anrufe“ oder sonstige belästigende Anrufe an. Ping-Anrufe sind Anrufe, bei denen die Verbindung nach ein- oder zweimaligem Läuten („ping”) bewusst getrennt wird. Dadurch sollen – teils teure – Rückrufe provoziert werden. Mit Ihren Meldungen können Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch ergriffen werden, wo dies notwendig und möglich ist. Ebenso können wir mit Ihrer Mithilfe dem Gesetzgeber Vorschläge machen, wenn noch zusätzlicher Regelungsbedarf besteht.

Die mit Ihrer Einwilligung (optional) übermittelten personenbezogenen Daten – Namen, PLZ, Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse – werden ausschließlich für die oben angeführten Zwecke und für allfällige Rückfragen verarbeitet. Wenn Sie personenbezogene Daten angeben, werden wir diese innerhalb von zwei Monaten ab deren Übermittlung löschen.

Bei Eintragung in die ECG-Liste und Abfragen

Die RTR-GmbH führt nach § 7 Abs. 2 E-Commerce-Gesetz (ECG) eine Liste, in die sich diejenigen Personen und Unternehmen kostenlos eintragen können, die für sich die Zusendung kommerzieller Kommunikation im Weg der elektronischen Post ausgeschlossen haben. Diensteanbieter haben diese Liste zu beachten.

Wollen Sie sich in diese Liste eintragen, wird Ihre E-Mail-Adresse oder Domain zum oben genannten Zweck von der RTR-GmbH verarbeitet und nach kryptografischem Standard verschlüsselt (SHA-512 – Hashwert) in unserer Datenbank gespeichert, wobei die Daten nicht mehr auf Ihre personenbezogenen Daten zurückgeführt werden können. Ihre E-Mail-Adresse wird somit im Klartext weder von der RTR-GmbH gespeichert noch veröffentlicht. Die verschlüsselte E-Mail-Adresse bzw. Domain wird in der Datenbank bis auf Widerruf (d.h. Ihre Austragung) gespeichert und innerhalb von 24 Stunden nach Ihrem Widerruf gelöscht. 

Zur Beachtung der Liste verpflichtete Unternehmen können – über die Website der RTR-GmbH oder über eine Entwickler-API – über eine gesicherte Verbindung zu überprüfende E-Mailadressen an den Server der RTR-GmbH übermitteln, die dort mit den verschlüsselten Daten in der oben beschriebenen Datenbank der RTR-GmbH abgeglichen werden. Das Ergebnis der Abfrage wird wiederum über eine gesicherte Verbindung an das Unternehmen übermittelt. Nach Übermittlung der Antwort („E-Mailadresse ist/ist nicht in der Liste“) an den Einbringer bzw. die Einbringerin, werden keine übermittelten Daten gespeichert.

Unternehmen mit großem Abfragevolumen können sich – nach Unterzeichnung einer entsprechenden Geheimhaltungserklärung- die aktuelle – verschlüsselte – Liste über eine gesicherte Verbindung übermitteln lassen. Dies ermöglicht dem Diensteanbieter zu überprüfen, ob eine bestimmte E-Mail-Adresse eingetragen ist, ohne dass ein Rückschluss auf die in die Liste eingetragene E-Mail-Adressen im Klartext möglich ist. 

Fragen Sie als Diensteanbieter die Liste nach § 7 Abs. 2 ECG ab, werden nur anonyme Logdaten gespeichert. 

Ein- und Austragungen in die Liste werden zu Dokumentationszwecken für sieben Jahre gespeichert und danach gelöscht.

Anmeldung für Callshops und Internetcafes

Nach § 15 TKG 2003 ist die beabsichtigte Bereitstellung eines öffentlichen Kommunikationsnetzes oder -dienstes sowie dessen Änderung und dessen Einstellung vor Betriebsaufnahme, Änderung oder Einstellung der Regulierungsbehörde anzuzeigen.

Für die Dienstekategorien „Callshop“ und „Internetcafe“ stellt die RTR-GmbH auf ihrer Webseite ein Onlineformular zur Verfügung, über welches diese Dienste registriert werden können.

Wenn Sie dieses Onlineformular ausfüllen, werden die von Ihnen übermittelten Daten von der RTR-GmbH für den Zweck des § 15 TKG 2003 erhoben und gespeichert.

Dabei werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

Firma/Bezeichnung, Identifikationsnummer, Rechtsform, Straße, Postleitzahl, Ort, Land, Art des Dienstes, Datum der Aufnahme des Dienstes sowie Standort, Nachname und Sozialversicherungsnummer eines Vertreters sowie E-Mail-Adresse und Telefon. Geben Sie weitere Daten, wie Titel, Vorname, Funktion sowie Geburtsdatum des Vertreters oder weitere Kontaktmöglichkeiten an, werden auch diese verarbeitet.

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten der Wirtschaftskammer Österreich sowie der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zu übermitteln. Details zur Allgemeingenehmigung (Firmenbezeichnung, BetreiberID, Art des angezeigten Dienstes/Netzes, Adresse, Datum der Dienstaufnahme und der Anzeige) werden auf der Webseite der RTR-GmbH veröffentlicht.

Ihre Daten werden so lange gespeichert, so lange Sie den angezeigten Dienst erbringen. Spätestens sieben Jahre nach Anzeige der Einstellung der Bereitstellung eines öffentlichen Kommunikationsnetzes oder –dienstes werden diese Daten gelöscht.

Erstanmeldung und Verwendung von eRTR

Die RTR-GmbH bietet auf ihrer Webseite ein eGovernment-Portal (eRTR) an, über das Zugang zu folgende Anwendungen der RTR-GmbH, der KommAustria, der PCK sowie der TKK ermöglicht wird:

 

 

 

Voraussetzung für die Nutzung von eRTR ist die Durchführung einer Erstanmeldung, um eine Benutzerkennung und ein Passwort zu erhalten. Lediglich das Einbringungsportal (eingabe.rtr.at) kann auch ohne Erstanmeldung verwendet werden.

Wenn Sie sich für die Nutzung von eRTR anmelden, werden die von Ihnen übermittelten (auch personenbezogenen) Daten für den Zweck der Nutzung der oben genannten und von Ihnen verwendeten Anwendungen erhoben und gespeichert. Dabei werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefon. Geben Sie weitere Daten, wie etwa Geburtsdatum eines Vertreters oder weitere Kontaktmöglichkeiten an, werden auch diese verarbeitet.

Im Rahmen dieser Stammdatenverwaltung können Sie die angegebenen Daten ändern bzw. erweitern (Betreiberdaten, Daten der Förderwerber, Personendaten, Berechtigungen, Rollen, Passwort). Diese Adaptionen werden wiederum gespeichert.

Ihre Daten werden in der Stammdatenverwaltung so lange aufbewahrt, wie es der jeweilige Zweck der Einzelanwendung erfordert (siehe zu den einzelnen Anwendungen weiter unten). Sollten Sie nach der Erstanmeldung keine der genannten Einzelanwendungen von eRTR in Anspruch nehmen, werden ihre Stammdaten nach sechs Monaten gelöscht.


Unter Allgemeingenehmigung können Sie in eRTR die von Ihnen angebotenen Dienste iSd § 15 TKG 2003 anzeigen, ändern oder auch deren Einstellung bekannt geben. Alle Änderungen werden gespeichert. Wenn Sie die Bereitstellung eines öffentlichen Kommunikationsnetzes oder -dienstes anzeigen, ist die RTR-GmbH Verantwortlicher; zeigen Sie als Rundfunkbetreiber einen Dienst oder ein Netz an, ist die KommAustria verantwortlich. Details zur Allgemeingenehmigung (Firmenbezeichnung, BetreiberID, Art des angezeigten Dienstes/Netzes, Adresse, Datum der Dienstaufnahme und der Anzeige) werden auf der Webseite der RTR-GmbH veröffentlicht.

Die Daten werden zum Zweck der Rechtsaufsicht nach dem TKG 2003 bis 7 Jahre nach Anzeige der Beendigung der Tätigkeit aufbewahrt.  

Unter Rufnummernverwaltung können Sie in eRTR Rufnummern beantragen, zurückgeben und in laufende und historische Geschäftsfälle einsehen. Die von Ihnen vorgenommenen Handlungen werden verarbeitet und lösen etwa bei der Beantragung einer Rufnummer Verfahren bei der RTR-GmbH aus.

Unter „Datenaustausch Notroufrouting“ werden Informationen zum Austausch von Routingdaten zwischen Betreibern von Kommunikationsnetzen und -diensten sowie Bescheidinhabern von öffentlichen Kurzrufnummern für Notrufdienste bzw. besondere Dienste zur Verfügung gestellt, wobei jeweils ein Name und Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail-Adresse) einer Ansprechperson verarbeitet werden. Unter „Berechtigte Leitstellen“ werden Listen bereitgehalten, die alle Notrufleitstellen beinhalten, die vom jeweiligen Bescheidinhaber von öffentlichen Kurzrufnummern für Notrufdienste zur Nutzung der elektronischen Schnittstelle zur Datenabfrage eines Teilnehmers als berechtigt benannt wurden. Dabei werden Namen und Kontakt von Ansprechpersonen von Bescheidinhabern von öffentlichen Kurzrufnummern für Notrufdienste als auch von Notrufleitstellen verarbeitet.

Die Daten werden zum Zweck der Rechtsaufsicht nach TKG 2003 bis 7 Jahre nach Anzeige der Beendigung der Tätigkeit aufbewahrt.

Unter Finanzierungsbeitrag können Sie der RTR-GmbH Ihre Plan- und Ist-Umsätze zur Berechnung des Finanzierungsbeitrags iSd §§ 34ff KOG bekanntgeben, Ihre bisherigen Umsatzdaten einsehen und eine Ansprechperson (insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Telefon) sowie Rechnungsadresse für den Finanzierungsbeitrag eingeben und ändern. Diese Angaben werden bis 7 Jahre nach Anzeige der Beendigung der finanzierungsbeitragspflichtigen Tätigkeit aufbewahrt.

Unter Post-Erhebungs-Verordnung (PEV) können Sie in eRTR im Rahmen der Erhebungen zur PEV den PEV-Fragebogen herunterladen und den ausgefüllten Fragebogen an die RTR-GmbH hochladen. Als personenbezogene Daten werden zum Zweck allfälliger Rückfragen folgende von Ihnen angegebene Daten gespeichert: Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der angeführten Kontaktperson. Diese personenbezogenen Daten werden nicht weiter gegeben und nach 7 Jahren gelöscht.

Unter Kommunikations-Erhebungs-Verordnung (KEV) können Sie in eRTR im Rahmen der Erhebungen zur KEV den KEV-Fragebogen herunterladen und den ausgefüllten Fragebogen an die RTR-GmbH hochladen. Als personenbezogene Daten werden zum Zweck allfälliger Rückfragen folgende von Ihnen angegebene Daten gespeichert: Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der angeführten Kontaktperson. Diese personenbezogenen Daten werden nicht weiter gegeben und nach 7 Jahren gelöscht.


Unter Datenerhebung können Sie in eRTR im Rahmen der Erhebungen für Verfahren der Telekom-Control-Kommission nach §§ 36ff TKG 2003 den jeweils aktuellen Fragebogen herunterladen und den ausgefüllten Fragebogen an die RTR-GmbH hochladen. Als personenbezogene Daten werden zum Zweck allfälliger Rückfragen folgende von Ihnen angegebene Daten gespeichert: Name, Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adresse der angeführten Kontaktperson. Diese personenbezogenen Daten werden nicht weiter gegeben und nach 7 Jahren gelöscht.

Unter Laufende Verfahren können Sie elektronisch Einsicht in Verfahrensakte der RTR-GmbH, der KommAustria, der PCK sowie der TKK nehmen, bei denen Sie über Parteistellung verfügen und die unter Zuhilfenahme elektronischer Kommunikationswege geführt werden. Jede Einsichtnahme wird zur Sicherstellung der Berechtigung und der Datensicherheit sowie zu verfahrensrechtlichen Dokumentationszwecken protokolliert, dabei werden folgende Daten gespeichert: Unternehmen, Name, heruntergeladenes Dokument, Uhrzeit und Datum des Downloads. Diese personenbezogenen Daten werden ggf. (soweit verfahrensrelevant) gespeichert. Die Speicherdauer aller Verfahrensunterlagen beträgt maximal 7 Jahre nach Beendigung der der Rechtaufsicht der genannten Behörden unterliegenden Tätigkeit.

Unter Netzsicherheit können Sie in die von Ihnen an die RTR-GmbH bzw. KommAustria gemeldeten Netzsicherheits-Vorfälle einsehen und eine neue Mitteilung gemäß § 16a Abs. 5 TKG 2003 vornehmen. Im Rahmen einer solchen Mitteilung werden folgende Informationen zum Absender bzw. Überbringer der Mitteilung für Rückfragen gespeichert: Name, Organisation, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Diese Angaben werden bis 7 Jahre nach Anzeige der Beendigung der der Rechtsaufsicht unterliegenden Tätigkeit aufbewahrt.

Unter Fernsehfonds Austria können nach den Bestimmungen der §§ 26ff KOG iVm den Richtlinien über die Gewährung von Mitteln aus dem bei der RTR-GmbH eingerichteten Fernsehfonds Austria elektronisch Anträge in eRTR eingebracht werden. Die Antragsunterlagen umfassen Angaben zum Förderungswerber sowie Förderanträge zu den Bereichen „Herstellungsförderung“ und „Verwertungsförderung“.

Im Rahmen der Angaben zum Förderungswerber werden von der RTR-GmbH folgende personenbezogene Daten verarbeitet: Name, Adresse, Kontakt (Telefon, E-Mail-Adresse, Webseite) des Antragstellers sowie Angaben zur natürlichen Person, wie Titel, Name, Geburtsdatum und –ort, Adresse. Bei den Förderanträgen werden zusätzlich folgende personenbezogene Daten verarbeitet: Lebenslauf des Geschäftsführers des Förderungswerbers, Name und Kontakt (Telefon, E-Mail-Adresse) einer Ansprechperson sowie die Bankverbindung. Handelt es sich um einen Antrag für eine Herstellungsförderung werden zusätzlich personenbezogene Angaben zum geplanten Stab, zur geplanten Besetzung (jeweils mit Name, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz) sowie zu beteiligten Koproduzenten (Namen, Adresse, Lebenslauf) verarbeitet.

Die personenbezogenen Daten werden von der RTR-GmbH an den Fachbeirat zwecks Wahrnehmung der ihm gemäß § 28 KOG übertragenen Aufgabe der Beratung der RTR-GmbH bei der Förderungsvergabe übermittelt.

Die RTR-GmbH kann zur Überprüfung einer allfälligen Verletzung des Kumulierungsverbotes projekt- sowie personenbezogene Daten aus den Antragsunterlagen mit anderen Förderungsinstitutionen austauschen.

Weiters können personenbezogenen Daten an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes im Rahmen dessen gesetzlicher Aufgaben, an die EU nach unionsrechtlichen Vorschriften und gemäß KOG an den Bundeskanzler übermittelt werden. Darüber hinaus werden nähere Angaben zum Förderwerber und -projekt dem BMF nach dem Transparenzdatenbank-Gesetz übermittelt. Im Zusammenhang mit dieser Übermittlung werden Angaben zum Förderwerber an die Stammzahlenregisterbehörde zur Verarbeitung der bereichsspezifischen Personenkennzahl bPK nach dem eGovG übermittelt.

Förderentscheidungen werden auf der Webseite der RTR-GmbH veröffentlicht, dabei wird der Name des Förderwerbers, das geförderte Projekt, die Fördersumme, die Gesamtherstellungskosten, der Stab, allfällige Koproduzenten und sonstige Finanzierungspartner öffentlich gemacht (§ 19 KOG).

Alle Daten betreffend Förderungen werden zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Förderung 10 Jahre ab Zusage der Förderung aufbewahrt und danach gelöscht.

Unter Presseförderung können Verlegerinnen und Verleger von Tages- und Wochenzeitungen, Vereinigungen der Journalistenausbildung, Presseklubs, repräsentative Vereinigungen, deren Hauptaufgabe die Förderung der Verwendung von Zeitungen in der schulischen Ausbildung ist, Forschungsprojekte auf dem Gebiet des Pressewesens und repräsentative Einrichtungen der Selbstkontrolle auf dem Gebiet des Pressewesens Förderansuchen gemäß dem Presseförderungsgesetz 2004 und den in Ausführung dazu von der KommAustria erlassenen Richtlinien elektronisch Anträge in eRTR einbringen.

Im Rahmen der Förderung gemäß dem Presseförderungsgesetz 2004 werden zum Zweck der Antragsprüfung und der Förderabwicklung die folgenden personenbezogenen Daten von der KommAustria verarbeitet: Angaben zur Förderungswerberin / zum Förderungswerber wie Name, Adresse, Kontakt (Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, Website), Bankverbindung und eine allfällige rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung gemäß § 2 Abs. 8 PresseFG 2004; Angaben zu natürlichen Personen (vertretungsbefugte Personen, Ansprechpersonen, Dienstnehmer, Volontäre, Trainees, Praktikanten, Wirtschaftstreuhänder) wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontakt (Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, Website, Bankverbindung), Funktion, Ausbildung und berufliche Qualifikation, Angaben zur Tätigkeit, zum Tätigkeitsausmaß sowie zu den Lohnkosten, jeweils samt Nachweisen.

Personenbezogene Daten können an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes im Rahmen dessen gesetzlicher Aufgaben, an die EU nach unionsrechtlichen Vorschriften und gemäß KOG an den Bundeskanzler übermittelt werden. Darüber hinaus werden nähere Angaben zum Förderwerber dem BMF nach dem Transparenzdatenbank-Gesetz übermittelt. Im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten nach dem Transparenzdatenbankgesetz 2012 werden Angaben zur Förderwerberin / zum Förderungswerber an die Stammzahlenregisterbehörde zur Verarbeitung der bereichsspezifischen Personenkennzahl bPK nach dem eGovG übermittelt.

Die KommAustria kann die zur Beurteilung des Vorliegens der Förderungsvoraussetzungen und zur Prüfung des Verwendungsnachweises projekt- und personenbezogene Daten aus den Antragsunterlagen mit anderen Förderungsinstitutionen austauschen.

Soweit dies zur Wahrnehmung der ihr gemäß § 4 PresseFG übertragenen Aufgabe der Beratung der KommAustria bei der Förderungsvergabe erforderlich ist, werden die personenbezogenen Daten von der KommAustria an die Presseförderungskommission übermittelt.

Förderentscheidungen werden auf der Webseite der RTR-GmbH veröffentlicht, dabei werden der Name und die Adresse der Förderungswerberin / des Förderungswerbers oder des Förderungsobjekts sowie die Fördersumme oder der Ablehnungsgrund öffentlich gemacht (§ 4 Abs. 7 PresseFG).

Alle Daten betreffend Förderungen werden zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Förderung 10 Jahre ab dem Ende des Jahres der Auszahlung aufbewahrt und danach gelöscht.

Unter Publizistikförderung können für periodische Druckschriften, die mindestens viermal und höchstens vierzigmal jährlich erscheinen, gemäß dem Abschnitt II des Publizistikförderungsgesetzes 1984 elektronisch Anträge in eRTR eingebracht werden.

Im Rahmen der Förderung gemäß dem Publizistikförderungsgesetz 1984 werden werden zum Zweck der Antragsprüfung und der Förderabwicklung die folgenden personenbezogenen Daten von der KommAustria verarbeitet: Angaben zur Förderungswerberin / zum Förderungswerber wie Name, Adresse, Kontakt (Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, Website), Bankverbindung und eine allfällige rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung gemäß § 7 Abs. 5 PubFG; Angaben zum Herausgeber und Eigentümer wie Name und Anschrift; Angaben zu natürlichen Personen (vertretungsbefugte Personen, Ansprechpersonen, Dienstnehmer) wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontakt (Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, Website, Bankverbindung), Angaben zur Tätigkeit, zum Tätigkeitsausmaß sowie zu den Lohnkosten, jeweils samt Nachweisen.

Personenbezogene Daten können an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes im Rahmen dessen gesetzlicher Aufgaben, an die EU nach unionsrechtlichen Vorschriften und gemäß KOG an den Bundeskanzler übermittelt werden. Darüber hinaus werden nähere Angaben zum Förderwerber dem BMF nach dem Transparenzdatenbank-Gesetz übermittelt. Im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten nach dem Transparenzdatenbankgesetz 2012 werden Angaben zur Förderwerberin / zum Förderungswerber an die Stammzahlenregisterbehörde zur Verarbeitung der bereichsspezifischen Personenkennzahl bPK nach dem eGovG übermittelt.

Die KommAustria kann zur Beurteilung des Vorliegens der Förderungsvoraussetzungen und zur Prüfung des Verwendungsnachweises projekt- und personenbezogene Daten aus den Antragsunterlagen mit anderen Förderungsinstitutionen austauschen.

Soweit dies zur Wahrnehmung der ihr gemäß § 8 Abs. 2 PubFG übertragenen Aufgabe der Beratung der KommAustria bei der Förderungsvergabe erforderlich ist, werden die personenbezogenen Daten von der KommAustria an den gemäß § 9 PubFG eingerichteten Publizistikförderungsbeirat übermittelt.

Förderentscheidungen werden auf der Webseite der RTR-GmbH veröffentlicht, dabei werden der Name und die Adresse der Förderungswerberin / des Förderungswerbers sowie die Fördersumme oder der Ablehnungsgrund öffentlich gemacht.

Alle Daten betreffend Förderungen werden zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Förderung 10 Jahre ab dem Ende des Jahres der Auszahlung aufbewahrt und danach gelöscht.

Unter Förderung von Einrichtungen der Selbstkontrolle können für repräsentative Einrichtungen der Selbstkontrolle im Bereich der Presse gemäß § 12a PresseFG 2004 und für Einrichtungen der Selbstkontrolle bei der kommerziellen Kommunikation gemäß § 33 KOG elektronisch Anträge in eRTR eingebracht werden.

Im Rahmen der Förderung gemäß dem § 12a PresseFG 2004 und gemäß § 33 KOG werden zum Zweck der Antragsprüfung und der Förderabwicklung die folgenden personenbezogenen Daten von der KommAustria verarbeitet: Angaben zur Förderungswerberin / zum Förderungswerber wie Name, Adresse, Kontakt (Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, Website) und Bankverbindung; Angaben zu natürlichen Personen (vertretungsbefugte Personen, Ansprechpersonen, Dienstnehmer) wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontakt (Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, Website, Bankverbindung), Angaben zur Tätigkeit, zum Tätigkeitsausmaß sowie zu den Lohnkosten, jeweils samt Nachweisen.

Personenbezogene Daten können an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes im Rahmen dessen gesetzlicher Aufgaben, an die EU nach unionsrechtlichen Vorschriften und gemäß KOG an den Bundeskanzler übermittelt werden. Darüber hinaus werden nähere Angaben zum Förderwerber dem BMF nach dem Transparenzdatenbank-Gesetz übermittelt. Im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten nach dem Transparenzdatenbankgesetz 2012 werden Angaben zur Förderwerberin / zum Förderungswerber an die Stammzahlenregisterbehörde zur Verarbeitung der bereichsspezifischen Personenkennzahl bPK nach dem eGovG übermittelt.

Die KommAustria kann zur Beurteilung des Vorliegens der Förderungsvoraussetzungen und zur Prüfung des Verwendungsnachweises projekt- und personenbezogene Daten aus den Antragsunterlagen mit anderen Förderungsinstitutionen austauschen.

Soweit dies zur Wahrnehmung der ihr gemäß § 4 PresseFG übertragenen Aufgabe der Beratung der KommAustria bei der Förderungsvergabe erforderlich ist, werden bei Förderungen gemäß § 12a PresseFG 2004 die personenbezogenen Daten von der KommAustria an die Presseförderungskommission übermittelt.

Förderentscheidungen werden auf der Webseite der RTR-GmbH veröffentlicht, dabei werden der Name und die Adresse der Förderungswerberin / des Förderungswerbers sowie die Fördersumme oder der Ablehnungsgrund öffentlich gemacht.

Alle Daten betreffend Förderungen werden zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Förderung 10 Jahre ab dem Ende des Jahres der Auszahlung aufbewahrt und danach gelöscht.


Unter Privatrundfunkfonds können nach den Bestimmungen der §§ 30ff KOG iVm den Richtlinien für den bei der RTR-GmbH eingerichteten Fonds zur Förderung des privaten Rundfunks elektronisch Anträge in eRTR eingebracht werden. Die Antragsunterlagen umfassen Angaben zum Förderungswerber sowie Förderanträge zu den Bereichen „Inhalte“, „Ausbildung“ sowie „Reichweiten- und Qualitätsstudien“.

Im Rahmen der Angaben zum Förderungswerber werden folgende personenbezogene Daten von der RTR-GmbH verarbeitet: Name, Adresse, Kontakt (Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, Webseite) und Bankverbindung des Antragstellers sowie Angaben zur natürlichen Person (Vertretung und Ansprechperson), wie Name, Geburtsdatum und -ort, Adresse. Werden im Rahmen der Inhalte- und Projektförderung „Personalkosten“ beantragt, werden auch die Namen der Mitarbeiter bzw. Dienstnehmer, deren Funktion bzw. Tätigkeit sowie die (Jahreslohn-)Kosten verarbeitet.

Im Rahmen der „Ausbildungsförderung“ werden die Namen der Mitarbeiter und deren Aufgabenbereiche verarbeitet, für die eine Förderung von Kosten facheinschlägiger Aus- und Weiterbildung beantragt wird. Weiters werden die Namen der Ausbilder bzw. Referenten und die Teilnehmer verarbeitet.

Werden „Personalkosten“ von angestellten Mitarbeitern bei einer Ausbildungsförderung beantragt, werden auch die Namen der Mitarbeiter, deren Funktion bzw. Tätigkeit sowie die Jahreslohnkosten verarbeitet.
Bei der „Reichweitenerhebungs- und Qualitätsstudienförderung“ werden im Rahmen der Kostenaufstellung für die Erstellung und die Publikation der Studie jeweils Namen verarbeitet.

Im Zuge der Endabrechnungen werden zur Überprüfung der Zahlungen auch Bankverbindungen der jeweils begünstigten Dienstnehmer bzw. Mitarbeiter von der RTR-GmbH verarbeitet.

Die personenbezogenen Daten werden von der RTR-GmbH an den Fachbeirat zwecks Wahrnehmung der ihm gemäß § 32 KOG übertragenen Aufgabe der Beratung der RTR-GmbH bei der Förderungsvergabe übermittelt.

Die RTR-GmbH kann zur Überprüfung einer allfälligen Verletzung des Kumulierungsverbotes projekt- sowie personenbezogene Daten aus den Antragsunterlagen mit anderen Förderungsinstitutionen austauschen.

Weiters können personenbezogenen Daten an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes im Rahmen dessen gesetzlicher Aufgaben, an die EU nach unionsrechtlichen Vorschriften und gemäß KOG an den Bundeskanzler übermittelt werden. Darüber hinaus werden nähere Angaben zum Förderwerber und -projekt dem BMF nach dem Transparenzdatenbank-Gesetz übermittelt. Im Zusammenhang mit dieser Übermittlung werden Angaben zum Förderwerber an die Stammzahlenregisterbehörde zur Verarbeitung der bereichsspezifischen Personenkennzahl bPK nach dem eGovG übermittelt.

Förderentscheidungen werden auf der Webseite der RTR-GmbH veröffentlicht, dabei wird der Name des Förderwerbers, das geförderte Projekt sowie die Fördersumme öffentlich gemacht (§ 19 KOG).

Alle Daten betreffend Förderungen werden zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Förderung 10 Jahre ab Zusage der Förderung aufbewahrt und danach gelöscht.

Unter nichtkommerzieller Rundfunkfonds können nach den Bestimmungen der §§ 29ff KOG iVm den Richtlinien für den Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen Rundfunks elektronisch Anträge in eRTR eingebracht werden. Die Antragsunterlagen umfassen Angaben zum Förderungswerber sowie Förderanträge zu den Bereichen „Inhalte“, „Ausbildung“ sowie „Reichweiten- und Qualitätsstudien“.

Im Rahmen der Angaben zum Förderungswerber werden folgende personenbezogene Daten von der RTR-GmbH verarbeitet: Name, Adresse, Kontakt (Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, Webseite) und Bankverbindung des Antragstellers sowie Angaben zur natürlichen Person (Vertretung und Ansprechperson), wie Funktion, Titel, Name, Geburtsdatum und -ort, Adresse. Werden „Personalkosten“ beantragt, werden auch die Namen der, deren Funktion bzw. Tätigkeit sowie die Jahreslohnkosten verarbeitet.

Im Rahmen der „Ausbildungsförderung“ werden die Namen der Mitarbeiter und deren Aufgabenbereiche verarbeitet, für die eine Förderung von Kosten facheinschlägiger Aus- und Weiterbildung beantragt wird. Weiters werden die Namen der Ausbilder bzw. Referenten und die Teilnehmer verarbeitet.

Werden „Personalkosten“ von angestellten Mitarbeitern bei einer Ausbildungsförderung beantragt, werden auch die Namen der Mitarbeiter, deren Funktion bzw. Tätigkeit sowie die Jahreslohnkosten verarbeitet.

Bei der „Reichweitenerhebungs- und Qualitätsstudienförderung“ werden im Rahmen der Kostenaufstellung für die Erstellung und die Publikation der Studie jeweils Namen verarbeitet.

Im Zuge der Endabrechnungen werden zur Überprüfung der Zahlungen auch Bankverbindungen der jeweils begünstigten Dienstnehmer bzw. Mitarbeiter von der RTR-GmbH verarbeitet.

Die personenbezogenen Daten werden von der Förderungsgeberin an den Fachbeirat zwecks Wahrnehmung der ihm gemäß § 32 KOG übertragenen Aufgabe der Beratung der Förderungsgeberin bei der Förderungsvergabe übermittelt.

Die RTR-GmbH kann zur Überprüfung einer allfälligen Verletzung des Kumulierungsverbotes projekt- sowie personenbezogene Daten aus den Antragsunterlagen mit anderen Förderungsinstitutionen austauschen.

Weiters können personenbezogenen Daten an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes im Rahmen dessen gesetzlicher Aufgaben, an die EU nach unionsrechtlichen Vorschriften und gemäß KOG an den Bundeskanzler übermittelt werden. Darüber hinaus werden nähere Angaben zum Förderwerber und –projekt dem BMF nach dem Transparenzdatenbank-Gesetz übermittelt. Im Zusammenhang mit dieser Übermittlung werden Angaben zum Förderwerber an die Stammzahlenregisterbehörde zur Verarbeitung der bereichsspezifischen Personenkennzahl bPK nach dem eGovG übermittelt.

Förderentscheidungen werden auf der Webseite der RTR-GmbH veröffentlicht, dabei wird der Name des Förderwerbers, das geförderte Projekt sowie die Fördersumme öffentlich gemacht (§ 19 KOG).

Alle Daten betreffend Förderungen werden zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Förderung 10 Jahre ab Zusage der Förderung aufbewahrt und danach gelöscht.

Unter Mediendienste kann der KommAustria die Veranstaltung von anzeigepflichtigen audiovisuellen Mediendiensten (Kabelfernsehen, Web-TV, Audiovisuelle Mediendienste auf Abruf) oder Kabelhörfunk angezeigt werden. Darüber hinaus können für bestehende Anzeigen die verpflichtende jährliche Datenaktualisierungen vorgenommen werden (§ 9 AMD-G, § 6a PrR-G). Unter „Stammdaten“ werden insbesondere folgende personenbezogene Daten von der KommAustria verarbeitet: Name, Adresse, Kontakt (E-Mail-Adresse, Telefon, Fax) von vertretungsbefugten Personen. Unter „Eigentumsverhältnisse“ können Gesellschafter eingetragen werden. Details zum angezeigten Dienst (Firmenbezeichnung, BetreiberID, Art des angezeigten Dienstes/Netzes, Adresse, Datum der Dienstaufnahme und der Anzeige) werden auf der Webseite veröffentlicht.

Die Daten werden zum Zweck der Rechtsaufsicht nach dem PrR-G bzw. AMD-G verarbeitet und bis 7 Jahre nach Beendigung der der Rechtsaufsicht unterliegenden Tätigkeit aufbewahrt.

Wenn Sie ein Endkunden-Schlichtungsverfahren vor der RTR-GmbH führen und dieses über das Online-Verfahrensformular beantragt haben, haben Sie die Möglichkeit, über eRTR in Ihr anhängiges Verfahren einzusehen und Eingaben an die RTR-GmbH zu machen. Auf die oben angeführten Informationen zu den Verfahren vor den Schlichtungsstellen in den Bereichen Telekommunikation und Medien wird verwiesen.

Daten im Zusammenhang mit Endkundenschlichtungsverfahren bleiben 1 Jahr und 3 Monate nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens für Sie in eRTR abrufbar und werden danach aus eRTR gelöscht.

Als Rechtsträger, der unter der Kontrolle des Rechnungshofes steht, können Sie in eRTR elektronisch Bekanntgaben sowie Leermeldungen nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz”) vornehmen.

Unter Stammdatenverwaltung können für Meldungen gemäß §§ 2 und 4 MedKF-TG (Medienkooperationen und Werbeaufträge, Förderungen) eine Ansprechperson und/oder eine Person bekanntgeben werden, die befugt ist, den Rechtsträger nach außen hin zu vertreten oder für die speziell für den Bereich der Bekanntgaben nach dem MedKF-TG eine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit begründet worden ist (verantwortlicher Beauftragter). Folgende personenbezogene Daten werden zu diesem Zweck von der KommAustria verarbeitet: Name und  Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse). Unter Stammdatenverarbeitung kann das eigene Passwort geändert werden. Die Daten werden zum Zweck der Aufgabenerfüllung nach dem MedKF-TG verarbeitet und sieben Jahre nach Wegfall der Eigenschaft als Rechtsträger iSv § 2 Abs. 1 MedKF-TG gelöscht.

Einbringungsportal (eingabe.rtr.at)

Das Einbringungsportal ist die digitale „Poststelle“ der Regulierungsbehörden Kommunikationsbehörde Austria, Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Telekom-Control-Kommission und Post-Control-Kommission. Sie können diesen digital jede Art von Dokumenten, Schriftsätzen, Anbringen uvm, deren Einbringung nicht in anderen eRTR-Anwendungen abgedeckt ist, gesichert übermitteln. Ihre dort angegebenen personenbezogenen Daten, dabei handelt es sich um den Namen, die E-Mail-Adresse, Vertretung, Datum und Uhrzeit, Betreff und Empfänger und die einzubringenden Dokumente sowie die Einbringungsbestätigung, werden zum Zweck der Bearbeitung ihrer Einbringung im Rahmen des dafür vorgesehenen Verfahrens durch die zuständige Behörde verarbeitet. Ihre personenbezogenen Daten werden in der Folge in der für das jeweilige Verfahren vorgesehenen Datenbank gespeichert. In der Anwendung Einbringungsportal selbst werden ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Nachvollziehbarkeit der Einbringung maximal sechs Monate gespeichert; wie lange sie in den Verfahrensdatenbanken gespeichert und ob diese Daten weitergegeben werden, hängt vom Inhalt Ihrer Eingabe ab; in der Regel beträgt die Speicherdauer maximal 7 Jahre nach Beendigung der der Rechtaufsicht der jeweiligen Behörde unterliegenden Tätigkeit. 

Bei Verwendung des ZIS-Portals

Die Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten (ZIS) ist ein Verzeichnis, das bestehende und für Telekommunikationszwecke nutzbare Infrastrukturen sowie geplante Bauvorhaben umfasst. Die ZIS wird von der RTR-GmbH geführt und auf deren Webseite über das sogenannte ZIS-Portal zur Verfügung gestellt (§ 13a TKG 2003).

Der Zweck der ZIS ist es, Informationen über bestehende Infrastrukturen und geplante Bauvorhaben bereitzustellen, um den Breitbandausbau zu unterstützen und zu beschleunigen.

Für jeden Benutzer der ZIS werden folgende personenbezogene Daten im ZIS-Portal gespeichert: Vor- und Nachname, Anmeldename, E-Mail-Adresse und Unternehmen.

Zum Zweck der Erteilung einer Zugangsberechtigung zur Abfrage aus der ZIS sowie Einsichtnahme in die ZIS werden folgende personenbezogene Daten von der RTR-GmbH verarbeitet: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Unternehmen. Die Daten des Benutzers werden gelöscht, sobald das einmeldeverpflichtete bzw. abfrageberechtigte Unternehmen bzw. Förderstelle die RTR-GmbH informiert, dass der bisherige Benutzer keine Aufgaben mehr für das jeweilige Unternehmen im Bereich der ZIS inne hat.

Wurde der Antrag bewilligt, werden folgende personenbezogene Daten an den berechtigten Antragsteller übermittelt („Ergebnis der Abfrage“): Name des Unternehmens, die vom Unternehmen angegebene Kontaktperson sowie die angegebene E-Mail-Adresse und weitere Zusatzinformationen, die ggf zusätzlich unter „Erreichbarkeit bei technischen Rückfragen“ eingetragen wurden. Das Ergebnis der Abfrage wird samt den angeführten personenbezogenen Daten spätestens nach fünf Jahren nach Übermittlung des Ergebnisses an den Anfrager im ZIS-Portal gelöscht.

Werden als sensibel markierte Infrastrukturen abgefragt und genaue Informationen über die Lage und Art der als sensibel markierten Infrastrukturen beantragt, werden im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens vor der RTR-GmbH der Name des antragstellenden Unternehmens sowie einer Ansprechperson an jenes Unternehmen übermittelt, das die Infrastruktur als sensibel markiert hat.

Bei Verwendung des ZIB-Portals

Über die Zentrale Informationsstelle für Breitbandversorgung (ZIB) werden sowohl die aktuelle als auch die künftig geplante Verbreitung von Anschlüssen an Telekommunikationsnetze (Festnetz sowie Mobilfunk) erfasst. Die ZIB wird von der RTR geführt und die Datenmeldung auf deren Website über das sogenannte ZIB-Portal ermöglicht (§ 13d TKG 2003).

Der Zweck der ZIB ist es, ein aktuelles Bild der Lage der Breitbandversorgung in Österreich zu erhalten. Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes haben der Regulierungsbehörde Informationen über die Versorgung von Gebieten mit Breitband in elektronischer Form zugänglich zu machen.

Für jeden Nutzer der ZIB werden folgende personenbezogene Daten im ZIB-Portal gespeichert: Vor- und Nachname, Anmeldename, E-Mail-Adresse und Unternehmen.

Die Daten von Nutzern werden gelöscht, sobald das auskunftspflichtige Unternehmen die RTR informiert, dass diese Person keine Aufgaben mehr für das jeweilige Unternehmen im Bereich der ZIB inne hat.

Bei Verwendung der Signatur-Prüfung

Die RTR-GmbH bietet die Webanwendung Signaturprüfdienst an, mit dem insbesondere qualifizierte elektronische Signaturen oder qualifizierte elektronische Siegel auch ohne Installation spezieller Software geprüft werden (§ 14 Abs. 2 Signatur- und Vertrauensdienstegesetz, SVG).

Als Nutzer dieses Signaturprüfdienstes übermitteln Sie mit Ihrer Einwilligung (möglicherweise) personenbezogene Daten, die sich in der zu prüfenden signierten Datei befinden, an die RTR-GmbH. Die RTR-GmbH verarbeitet diese Datei, neben Ihrer IP-Adresse und dem Zugriffszeitpunkt, ausschließlich zum Zweck der Signaturprüfung gemäß § 14 Abs. 2 SVG. Diese personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben. Das Resultat der Signaturprüfung – das Prüfprotokoll – erhält ausschließlich der konkrete Nutzer des Signaturprüfdienstes. Das zu prüfende Dokument wird spätestens nach 24 Stunden gelöscht. Ihre IP-Adresse und der Zugriffszeitpunkt werden längstens nach 7 Tagen gelöscht.

Bei Verwendung des RTR-Netztestes

Die Datenschutzerklärung zum Netztest der RTR-GmbH finden Sie hier: https://www.rtr.at/de/tk/netztestterms

Bewerbung bei der RTR-GmbH

Die von Ihnen im Rahmen einer Bewerbung bei der RTR-GmbH angegebenen Daten werden ausschließlich für Ihre Bewerbung in der RTR-GmbH verwendet und werden nicht weiter gegeben. Sollte Ihre Bewerbung nicht erfolgreich sein, werden wir Ihre Daten nach sieben Monaten nach Abschluss des Bewerbungsprozesses löschen. Ist Ihre Bewerbung erfolgreich und kommt es zu einem Abschluss eines Dienstvertrages zwischen Ihnen und der RTR-GmbH, werden wir Ihre angegebenen Daten für den Zweck der Personalverwaltung verarbeiten.

Bildaufnahmen

Die RTR-GmbH und die KommAustria fertigen bei ihren öffentlichen Veranstaltungen gelegentlich Bildaufnahmen an. Darüber werden Sie ggf gesondert informiert. Im Weiteren informieren wir Sie über datenschutzrechtliche Aspekte der Datenverarbeitung bei der Anfertigung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen auf Veranstaltungen der RTR-GmbH bzw der KommAustria. 

Diese Datenverarbeitung dient der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Darstellung und Dokumentation der Aktivitäten der RTR-GmbH bzw der KommAustria und gründet auf dem berechtigten Interesse der RTR-GmbH bzw der KommAustria iSd Art 6 Abs 1 lit f DSGVO. Wir gehen davon aus, dass das Interesse der RTR-GmbH bzw der KommAustria an der Anfertigung und Verwendung der Bildaufnahmen nicht übermäßig in die Rechte und Freiheiten der natürlichen Personen eingreift, insbesondere da sich diese in den öffentlichen Raum begeben haben, auf die Anfertigung und Verwendung der Bildaufnahmen hingewiesen wurde, sowie bei deren Anfertigung und Veröffentlichung darauf geachtet wird, dass keine berechtigten Interessen von abgebildeten Personen verletzt werden. 

Die Bildaufnahmen werden auf unserer Webseite (www.rtr.at) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und nicht an Empfänger weitergegeben, die mit diesen Daten eigene Zwecke verfolgen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass ein Abruf aus Drittländern erfolgt bzw die Fotos in Drittländern bekannt werden. Die Bildaufnahmen können auch in Social Media Kanälen und in Printmedien veröffentlicht werden.

Die Bildaufnahmen werden bis zum Ende des dritten Jahres nach der Veröffentlichung auf dieser Webseite gespeichert.

Das Recht auf Löschung können Sie bereits während der Veranstaltung wahrnehmen, indem Sie die Fotografin/den Fotografen nach einer Aufnahme Ihrer Person, die Sie nicht wollen, unverzüglich ersuchen, Ihnen die Bildaufnahme zu zeigen und sofort zu löschen.

Videokonferenzen

Die RTR-GmbH setzt für ihre eigene Tätigkeit sowie für die KommAustria, PCK und TKK folgende Videokonferenz-Systeme ein:

TIXEO

Wir setzen das Videokonferenz-System „TIXEO“ der TIXEO SARL, Parc 2000, 244 rue Claude François, 34080 Montpellier, Frankreich, ein. Dafür ist es notwendig, personenbezogene Daten von Teilnehmern für bestimmte Zwecke zu verarbeiten. Sofern in dieser Datenschutzerklärung nichts Gegenteiliges angeführt ist, beachten Sie hinsichtlich der Datenverarbeitung im Zuge der Nutzung des Service die Datenschutzerklärung von TIXEO (https://www.tixeo.com/wp-content/uploads/2020/05/TX_CONT_privacy-policy_DE.pdf).  

Wir verarbeiten Ihren Namen und E-Mailadresse sowie ihr Passwort, welche Sie bei der Erstanmeldung bei Tixeo und beim Einstieg in das Videokonferenzsystem zum Zweck des Zugangs zum TIXEO-System angeben, weiters benutzergenerierte Informationen (die Inhalte der Videokonferenz) sowie Meeting-Metadaten (Datum, Startzeit, Dauer, Titel und Teilnehmer des Meetings, Adresse des Meeting-Servers, Protokoll der Verbindungen und Verbindungsabbrüche), um das Videokonferenz-System TIXEO im Rahmen der Kommunikation zwischen Mitarbeitern der RTR-GmbH, Mitgliedern der KommAustria, PCK und TKK, Verfahrensbeteiligten, Lieferanten und sonstigen Personen, die mit uns im Rahmen einer Videokommunikation in Kontakt treten, nutzen zu können. Rechtsgrundlagen hierfür sind, soweit Verwaltungsverfahren betroffen sind, entsprechende Vorschriften in den Verfahrensgesetzen (z.B. § 3 Verwaltungsrechtliches COVID-19-Begleitgesetz [COVID-19-VwBG]), sonst die freiwillig abgegebene Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Um das Videokonferenz-System nutzen zu können, werden Ihre Daten an die Anbieterin des Systems TIXEO SARL übermittelt. Diese verwendet ausschließlich Server in Frankreich. 

Nutzergenerierte Inhalte werden in der Regel nicht auf Dauer gespeichert. Im Übrigen werden Ihre Daten, insbesondere die Meeting-Metadaten, für die Speicherdauer in der oben verlinkten Datenschutzerklärung TIXEO SARL gespeichert.

Cisco Webex Meeting

Weiter verwenden wir das Videokonferenzsystem „Cisco Webex Meeting“ der Cisco International Limited, 9-11 New Square Park, Bedfont Lakes, Feltham, England TW14 8HA, United Kingdom und ihren Konzernunternehmen (im Folgenden: „Cisco“) ein. Dafür ist es notwendig, personenbezogene Daten von Teilnehmern für bestimmte Zwecke zu verarbeiten. Sofern in dieser Datenschutzerklärung nichts Gegenteiliges angeführt ist, beachten Sie hinsichtlich der Datenverarbeitung im Zuge der Nutzung des Service die Datenschutzerklärung von „Cisco Webex Meetings“ (LINK bis Seite 8).  

Wir verarbeiten Ihren Namen und E-Mailadresse, welche Sie beim Einstieg in das Videokonferenzsystem angeben (eine Registrierung für ein Webex-Profil ist nicht zwingend notwendig) zum Zweck des Zugangs zum Webex-System sowie benutzergenerierte Informationen (die Inhalte der Videokonferenz) sowie Meeting-Metadaten (Thema, Beschreibung, Teilnehmer-IP-Adressen, Geräte/Hardware-Informationen, z.B. Browser), um das Videokonferenz-System des Anbieters Cisco im Rahmen der Kommunikation zwischen Mitarbeitern der RTR-GmbH, Mitgliedern der KommAustria, PCK und TKK, Verfahrensbeteiligten, Lieferanten und sonstigen Personen, die mit uns im Rahmen einer Videokommunikation in Kontakt treten, nutzen zu können. 

Um das Videokonferenz-System nutzen zu können, werden Ihre Daten an den Anbieter des Systems Cisco übermittelt. Da sich die Server nicht nur in der Europäischen Union befinden, kann eine Drittlandübermittlung, insbesondere in die Vereinigten Staaten von Amerika, nicht ausgeschlossen werden.  

Im Sinne des Urteils des EuGH vom 16.07.2020, C-311/18 - Facebook Ireland und Schrems, gehen wir davon aus, dass keine geeigneten Garantien im Sinne der DSGVO die Einhaltung des europäischen Datenschutzniveaus bei Übermittlung in die Vereinigten Staaten von Amerika sicherstellen Vor diesem Hintergrund werden wir dieses System ausschließlich mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung im Sinne des Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO verwenden.

Nutzergenerierte Inhalte werden in der Regel nicht auf Dauer gespeichert; sollten ausnahmsweise Aufnahmen von der Videokonferenz gemacht werden, geschieht dies ausschließlich mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Im Übrigen werden Ihre Daten, insbesondere die Meeting-Metadaten, für die Speicherdauer in der oben verlinkten Datenschutzerklärung von Cisco gespeichert.