Schlichtungsstelle
Wir, die Schlichtungsstelle, können Ihnen helfen, wenn Sie ein Problem mit einem Postdiensteanbieter haben. Beispiele sind Verlust, Beschädigung, Fehlleitung, Verspätung einer Postsendung, Vertragsschwierigkeiten oder mangelhafte Leistungen.
Solche Fälle können Sie bei uns in einem Schlichtungsverfahren klären.
Bei einem Schlichtungsverfahren versuchen wir, eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und dem Postdiensteanbieter zu finden. Scheitert dieser Versuch, wird der Fall von uns geprüft und wir teilen Ihnen unsere Rechtsansicht zum Problem schriftlich mit. Das kann z.B. ein Vorschlag zur Problemlösung sein. Wenn Ihre Beschwerde aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt ist, teilen wir Ihnen das mit.
Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick zum Schlichtungsverfahren.
Anleitung für Empfänger:
Anleitung für Absender:
Wesentliche Voraussetzungen für das Schlichtungsverfahren
- Schicken Sie eine schriftliche Beschwerde an Ihren Postdiensteanbieter.
Wir empfehlen Ihnen, eine solche Beschwerde so rasch wie möglich zu schicken. Wenn Sie die Beschwerde erst zu einem späteren Zeitpunkt erheben, sind womöglich bereits wichtige Daten gelöscht. - Warten Sie die schriftliche Antwort des Postdiensteanbieters ab.
Wenn Sie mit der Antwort nicht einverstanden sind, können Sie bei uns einen Schlichtungsantrag einbringen. Dies können Sie am besten per E-Mail an poststreitschlichtung@rtr.at oder per Brief tun.
Bitte teilen Sie dabei alle wesentlichen Umstände zur Bearbeitung des Falles mit (die betroffene Sendungsart oder Leistung, Briefsendung, Paketsendung, Zustellung behördlicher Dokumente, Nachsendeauftrag etc.) sowie die betroffene(n) Sendungsnummer(n). Bitte senden Sie uns auch Einschreibebestätigungen, Aufgabescheine, gegebenenfalls auch für Wertbriefe oder Wertpakete, und die Antwort des Postdiensteanbieters auf Ihre Beschwerde. Beschreiben Sie eine sinnvolle Lösung Ihres Problems. - Sie haben ein Jahr Zeit, um einen Schlichtungsantrag einzubringen.
Die Frist beginnt, sobald Sie die Beschwerde an den Postdiensteanbieter abgeschickt haben. - Die Verfahrensrichtlinien für das Schlichtungsverfahren finden Sie am Ende der Seite.
Die Verfahrensrichtlinien regeln, was Sie alles beachten müssen. Bitte lesen Sie diese daher sorgfältig durch. - Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Sie müssen nur Ihre eigenen Kosten tragen (zum Beispiel für Kopien, Porto, Telefon, ggf. Rechtsanwalt).
Wie wir das Verfahren für Sie führen
- Wir versuchen in einem ersten Schritt eine Einigung zwischen Ihnen und dem Postdiensteanbieter zu finden.
- Kommt keine Einigung zustande, prüfen wir alle Unterlagen. Es gibt dann zwei Möglichkeiten, wie das Verfahren endet:
- Lösungsvorschlag: Ist Ihre Beschwerde berechtigt, erstellen wir einen Lösungsvorschlag. Wenn dieser von Ihnen und vom Postdiensteanbieter akzeptiert wird, kommt eine rechtsverbindliche Einigung zustande. Wird der Vorschlag von Ihnen oder dem Postdiensteanbieter nicht angenommen, endet das Schlichtungsverfahren ohne Einigung. Wir können dann nichts mehr für Sie tun.
- Abweisung: Wenn Ihre Beschwerde aus unserer Sicht nicht berechtigt ist, wird das Verfahren von uns beendet. Wir schicken Ihnen in diesem Fall eine schriftliche Begründung.
Rechtliche Grundlagen
Die RTR-GmbH ist durch § 53 Postmarktgesetz und durch § 4 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz damit beauftragt, Schlichtungsverfahren zu führen.
Staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle
Bei Schlichtungsverfahren zwischen Verbrauchern und Postdiensteanbietern ist die RTR-GmbH staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle.
Kontakt zur Schlichtungsstelle
Die Post-Schlichtungsstelle der RTR-GmbH ist per E-Mail unter poststreitschlichtung@rtr.at erreichbar.
- Bei Erstkontakt mit der Schlichtungsstelle und bei allgemeinen Anfragen erreichen Sie uns telefonisch unter 01 58058 888, Montag bis Freitag 08:00 bis 17:00 Uhr
- Zu einem laufenden Verfahren: +43 1 58058 444, Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
- per Fax: +43 1 58058 9494
- per Post: RTR-GmbH, Poststreitschlichtungsstelle, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79
Auskunft zu laufenden Verfahren
Bei Fragen zu einem bereits eingeleiteten Schlichtungsverfahren erreichen Sie uns unter Angabe der der Geschäftszahl (PRSTR-Zahl) über die oben genannten Kontaktkanäle.