Recht

Mit dem am 20.08.2003 in Kraft getretenen Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) wurde der neue europäische Rechtsrahmen zum Kommunikationsrecht in Österreich umgesetzt. Die Regulierung entwickelt sich dadurch von der sektorspezifischen Regulierung in Richtung allgemeines Wettbewerbsrecht.

Die Regulierungsbehörden haben durch das TKG 2003 neue Aufgaben erhalten, unter anderem eine Reihe von Verordnungsermächtigungen. Die Verordnungen der Regulierungsbehörde werden an dieser Stelle kundgemacht.

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie darüberhinaus Informationen zum Europarecht, weitere für den Kommunikationssektor einschlägige Gesetze und Verordnungen und Informationen zur höchstgerichtlichen Judikatur.