Unionsrecht inkl. EU-Verordnungen

Das österreichische Telekommunikationsrecht ist wesentlich von unionsrechtlichen Vorgaben geprägt: Insbesondere auf der Grundlage der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Vertrag von Lissabon", Artikel 101 AEUV [vormals Art 81 EGV] und Artikel 102 AEUV [vormals Art 82 EGV]) haben die EU-Kommission bzw. das Europäische Parlament und der Rat eine Vielzahl von Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen erlassen, die der Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienste dienen. Im Anschluss finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Rechtsgrundlagen für den Telekommunikationssektor:

Dokumentation der einschlägigen EU-Rechtsakte:

EUR-Lex bietet Zugang zu Gesetzgebung (Amtsblatt der Europäischen Union), der Rechtsprechung und des Beschlussfassungsverfahren der Europäischen Union:

eur-lex.europa.eu/de/index.htm

Das Portal zur Informationsgesellschaft der Europäischen Union bietet sämtliche einschlägige Informationen der Europäischen Union unabhängig von der Einteilung der EU-Kommission nach Generaldirektionen:

ec.europa.eu/digital-agenda/

ECLAS ist ein von der Europäischen Union geführtes Publikationsverzeichnis:

ec.europa.eu/eclas/

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