Institutionen
Zur Verwaltungsführung und Besorgung der Regulierungsaufgaben im Bereich der elektronischen Audiomedien und der elektronischen audiovisuellen Medien, einschließlich der Aufsicht über den Österreichischen Rundfunk (ORF) und seine Tochtergesellschaften, ist gemäß dem KommAustria-Gesetz (KOG) die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) eingerichtet. Der KommAustria obliegt weiters die Förderungsverwaltung für Medien (Publizistik- und Presseförderung).
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) steht der KommAustria im Bereich der von dieser wahrzunehmenden Aufgaben als Geschäftsstelle unterstützend zur Verfügung.
Auf den folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zu diesen Institutionen und weiteren innerstaatlichen und internationalen Behörden, die das Regulierungsumfeld bilden.
Ziele der Rundfunkregulierung
Durch die von der KommAustria wahrzunehmenden Aufgaben sollen nach § 2 Abs. 3 KOG folgende Ziele erreicht werden:
- die Förderung des Marktzutritts neuer Anbieter;
- die Sicherung der Meinungsvielfalt und Förderung der Qualität der Rundfunkprogramme einschließlich der technischen Voraussetzungen für ihre Verbreitung;
- die Entwicklung von technischen und ökonomischen Konzepten für einen dualen Rundfunkmarkt in Österreich;
- die Sicherstellung der Einhaltung europäischer Mindeststandards durch die Anbieter von Inhalten, insbesondere zugunsten des Kinder-, Jugend- und Konsumentenschutzes;
- die Optimierung der Nutzung des Frequenzspektrums für Rundfunk;
- die Bereitstellung von Fachwissen im Bereich der Konvergenz von audiovisuellen Medien und Telekommunikation sowie die Förderung der Entwicklung der Märkte in den Branchen audiovisuelle Medien und Telekommunikation;
- die Schaffung und Bewahrung einer modernen und qualitativ hoch stehenden Kommunikationsinfrastruktur zur Förderung der Standortqualität auf hohem Niveau.