Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Mit der Novelle 2010 (BGBl. I Nr. 50/2010) wurde Art 20 Abs. 2 des Bundesverfassungsgesetzes (B-VG) um die Z 5a ergänzt und hierdurch die verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen, die vormals monokratisch organisierte KommAustria als Kollegialbehörde einzurichten. Sie besteht aus fünf Mitgliedern, die in Ausübung ihres Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden sind.
Die KommAustria setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Mag. Michael Ogris (Vorsitzender)
- Dr. Susanne Lackner (Vorsitzende-Stellvertreterin)
- Dr. Martina Hohensinn
- Mag. Thomas Petz, LLM (Berkeley)
- Dr. Katharina Urbanek
Im Zuge dieser ab 1. Oktober 2010 geltenden Novelle wurde auch der Aufgabenbereich der KommAustria erheblich erweitert:
Neben den schon bisher wahrgenommenen Aufgaben in der Rundfunkregulierung, nach dem Wettbewerbsgesetz, dem Telekommunikationsgesetz 2003 sowie in der Publizistik- und Presseförderung, kommen nunmehr die Rechtsaufsicht über den Österreichischen Rundfunk und dessen Tochtergesellschaften sowie Aufgaben nach dem Fernseh-Exklusivrechtegesetz hinzu. Darüber hinaus wird im Zuge der Umsetzung der europäischen Mediendienste-Richtlinie auch die Rechtsaufsicht über Anbieter audiovisueller Mediendienste im Internet von der KommAustria wahrgenommen werden.
Zur administrativen Unterstützung bedient sich die KommAustria des Fachbereichs Medien der RTR-GmbH.
Nachfolgend finden Sie die Geschäftsordnung sowie die Geschäftsverteilung der KommAustria: