RTR-GmbH

Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) wurde auf Grund von § 5 des KommAustria-Gesetzes (KOG, BGBl I Nr. 32/2001) gegründet.

Die RTR-GmbH fungiert im Bereich Medien einerseits als Geschäftsstelle der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), andererseits nimmt sie selbständig Aufgaben im Bereich der Förderverwaltung wahr.

Im Rahmen der Tätigkeit als Geschäftsstelle der KommAustria unterstützen die Abteilungen Rundfunkfrequenzmanagement und Recht Medien die KommAustria bei der Führung der Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Regulierung von Hörfunk und audiovisuellen Medien.

Im Rahmen der Förderverwaltung obliegen der RTR-GmbH folgende Aufgaben:

Nähere Angaben über die Organisation der RTR-GmbH finden Sie im Kapitel Über uns.