Prüfungskommission

Die schon bisher für Angelegenheiten des ORF bestehende Prüfungskommission wird ab 1. Oktober 2010 aus der Organstruktur des ORF herausgelöst und stärker in die externe Kontrolle des ORF durch die KommAustria einbezogen. Darüber hinaus erhält sie umfassendere Prüfkompetenzen. Sie hat gemäß § 40 ORF-Gesetz den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht des ORF zu prüfen. Darüber hinaus kann die KommAustria der Prüfungskommission gemäß § 40 Abs. 4 ORF-Gesetz jederzeit auch abseits der Jahresprüfung spezifische Prüfungsaufträge erteilen.

Die Mitglieder der Prüfungskommission, welche aus zumindest zwei Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bestehen muss, sind von der KommAustria für die Dauer von fünf Geschäftsjahren zu bestellen.