Post-Control-Kommission Mit 1.1.2008 wurde gemäß dem Postgesetz für die Zwecke der Postangelegenheiten bei der Telekom-Control-Kommission ein zweiter Senat eingerichtet, dem ein Mitglied mit Kenntnissen im Postwesen angehört. Seit Inkrafttreten des Postmarktgesetzes am 1.1.2011 ist die Post-Control-Kommission (PCK) unter anderem für die Untersagung der Schließung von Postgeschäftsstellen, für die Ausübung des Widerrufsrechts in Bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen und im Bereich der Entgeltregulierung, für die Erteilung, Übertragung, Änderungen oder Widerruf von Konzessionen sowie für die Setzung von Aufsichtsmaßnahmen zuständig. Die RTR-GmbH fungiert im Fachbereich Telekommunikation und Post als Geschäftsstelle der PCK. In Verfahren betreffend die flächendeckende Versorgung mit Postgeschäftsstellen wird die PCK überdies vom - durch das Postmarktgesetz neu geschaffenen - Post-Geschäftsstellen-Beirat beraten. Mitglieder der Post-Control-Kommission Die PCK besteht jeweils aus drei Haupt- und Ersatzmitgliedern, die von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren ernannt werden. Mag. Nikolaus Schaller, Richter am Oberlandesgericht Wien, ist Vorsitzender der PCK. Amtsperiode 5.11.2017 bis 4.11.2022:Mag. Nikolaus Schaller (Vorsitzender) Dr. Erhard Fürst Mag. Sabine Joham-NeubauerFür jedes Mitglied wurde ein Ersatzmitglied bestellt:Hofrätin Dr. Elfriede Solé Mag. Mathias Grandosek Ing. Mag. Alfred Ruzicka Weisungszusammenhänge Die Post-Control-Kommission (PCK) ist eine weisungsfreie Kollegialbehörden mit einem Richter als Vorsitzenden. Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus hat kein Weisungsrecht gegenüber der PCK. Sie ist jedoch befugt, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung zu unterrichten und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen. Bescheide der PCK können durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) angefochten werden. Danach steht den Parteien grundsätzlich der Rechtszug zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beziehungsweise Verfassungsgerichtshof (VfGH) offen.