KommAustria

Die Kommunikationsbehörde Austria, kurz KommAustria, ist die österreichische Regulierungsbehörde für elektronische Audiomedien und elektronische audiovisuelle Medien.

Die Behörde wird seit Jänner 2004 von Mag. Michael Ogris geleitet. Dieser ist seit der Umstrukturierung in eine weisungsfreie und unabhängige Kollegialbehörde mit 1. Oktober 2010 auch ihr Vorsitzender.
In sämtlichen Aufgaben wird die KommAustria vom Fachbereich Medien der RTR unterstützt.

Seit ihrer Gründung auf Basis des KommAustria-Gesetzes im Jahr 2001 vergibt die KommAustria Zulassungen für Privatfernsehen und -radio, sie ist für die Frequenzverwaltung im Rundfunkbereich verantwortlich, fungiert als Rechtsaufsichtsorgan für die privaten Rundfunkveranstalter und ist zuständig für die Vorbereitung und Einführung des digitalen Rundfunks.

Seit Jänner 2004 obliegt der KommAustria auch die Vergabe der Presse- und Publizistikförderung.

Seit August 2004 kontrolliert die KommAustria zusätzlich die Einhaltung der werberechtlichen Bestimmungen durch den ORF und die privaten Rundfunkveranstalter.

Seit 1. Oktober 2010 ist die KommAustria zudem mit der umfassenden Rechtsaufsicht über den Österreichischen Rundfunk und dessen Tochtergesellschaften, mit der Rechtsaufsicht über private Anbieter audiovisueller Mediendienste im Internet sowie mit Aufgaben nach dem Fernseh-Exklusivrechtegesetz betraut.
 

Mitglieder der KommAustria

Die KommAustria setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Mag. Michael Ogris (Vorsitzender)
  • Dr. Susanne Lackner (Vorsitzenden-Stellvertreterin)
  • Dr. Martina Hohensinn
  • Mag. Thomas Petz, LLM (Berkeley)
  • Dr. Katharina Urbanek


Nachfolgend finden Sie die Geschäftsordnung sowie die Geschäftsverteilung der KommAustria:

Weisungszusammenhänge

Die Mitglieder der KommAustria sind in Ausübung ihres Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden.

Der Bundeskanzler hat kein Weisungsrecht gegenüber der KommAustria. Er ist jedoch befugt, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung zu unterrichten und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.

Gegen Bescheide der KommAustria kann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erhoben werden. Danach steht den Parteien grundsätzlich der Rechtszug zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beziehungsweise Verfassungsgerichtshof (VfGH) offen.  

Amtsstunden

Die Amtsstunden und Zeiten des Parteienverkehrs finden Sie in der Rubrik „Über uns” im Bereich der RTR, der Geschäftsstelle der KommAustria.