Die Zusammenarbeit mit der Fernmeldebehörde

Die KommAustria und ihre Geschäftsstelle, die RTR GmbH, sind für die Frequenzzuteilung sowie die Errichtungs- und Betriebsbewilligungen von terrestrischen Rundfunksendeanlagen verantwortlich.

Die Aufsicht über die Rundfunksendeanlagen obliegt jedoch der Fernmeldebehörde, welche in erster Instanz zuständig ist. KommAustria und Fernmeldebehörde arbeiten in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich eng zusammen, um gemeinsam eine effiziente Frequenznutzung und einen störungsfreien Betrieb der Sendeanlagen im Rahmen der bestehenden Bewilligungen sicherzustellen.

Soweit nicht die Telekom-Control-Kommission zuständig ist, obliegt der Fernmeldebehörde außerdem die Frequenzzuteilung für Nicht-Rundfunk-Anwendungen. Außerdem ist sie für die Bewilligung von Sendeanlagen, die nicht der Verbreitung von Rundfunk dienen, zuständig.