Richtlinien für Förderungen gemäß dem Presseförderungsgesetz 2004

Gemäß § 4 Abs. 6 des Presseförderungsgesetzes 2004 (PresseFG 2004), BGBl. I Nr. 136/2003 idF BGBl. I Nr. 32/2018, hat die KommAustria nach Anhörung der Presseförderungskommission jährlich zu Beginn des für die Förderung relevanten Beobachtungszeitraumes Förderrichtlinien in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Diese Richtlinien unterliegen damit einer ständigen Überprüfung und jährlichen Anpassung an die jeweiligen Erfordernisse.

Die inhaltlichen Neuerungen der Richtlinien für den Beobachtungszeitraum 2019 betreffen die Förderung von Forschungsprojekten gemäß § 11 Abs. 3 PresseFG 2004: Nunmehr ist explizit festgeschrieben, dass ein förderungswürdiges Forschungsprojekt wissenschaftlichen Standards entsprechen muss. Außerdem stimmt der Förderungsnehmer zu, dass zusätzlich zum Kurzbericht auch der gesamte Endbericht auf der Website der RTR-GmbH zur Verfügung gestellt wird, wenn keine sonstige Veröffentlichung erfolgt, etwa auf der Website des Förderungswerbers, in Buchform oder in einer Fachzeitschrift.

Die Erhöhung der Tarifgehälter ab 1. Juni 2018 wurde unter Punkt 4.2. der Richtlinien berücksichtigt.

Die bisher veröffentlichen Förderrichtlinien finden Sie unter folgenden Links:

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