Breitband („zentraler Zugang an festen Standorten”)
Begriff und Bedeutung
Der Zugang zu breitbandigen Vorleistungsdiensten von A1 Telekom Austria ermöglicht es alternativen Internet Service Providern, ihren eigenen Endkunden breitbandige Internetzugänge anzubieten. Am Vorleistungsmarkt für zentralen Zugang (vormals „Breitbandvorleistungsmarkt”) werden diese Vorleistungen als Bitstream-Zugang – zur Realisierung von Geschäftskundenprodukten – und als virtuelle Entbündelung mit regionaler bzw. zentraler Übergabe – zur Realisierung von Privat- und Geschäftskundenprodukten – angeboten. Durch entstehende wettbewerbliche Impulse tragen diese Breitbandvorleistungen zu einer verbesserten Breitband-Versorgung Österreichs bei. Es handelt sich gemeinsam mit den Vorleistungen am Markt für lokalen Zugang (vormals „Entbündelungsmarkt” oder „Markt für physischen Zugang zu Netzinfrastrukturen”), dem Zugang zur entbündelten Kupferdoppelader-Anschlussleitung und der virtuellen Entbündelung mit lokaler Übergabe um die bedeutendste Zugangsverpflichtung, die es alternativen Internetserviceprovidern ermöglicht, eigene Endkunden mit breitbandigen Internetzugängen zu versorgen.
Die Marktdefinition im aktuellen Marktanalysebescheid M1.6/15-117 vom 24.07.2017 umfasst Vorleistungen sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden, wobei Bitstream-Vorleistungen nur zur Realisierung von Geschäftskundenprodukten angeboten werden, während die Layer2-Vorleistung „virtuelle Entbündelung auf regionaler Ebene” (die mittlerweile auch als virtuelle Entbündelung auf zentraler Ebene angeboten wird) sowohl zur Realisierung von Privat- als auch Geschäftskundenprodukten verwendet werden kann. In dieser adaptierten Form ist der Markt für zentralen Zugang auch zum derzeitigem Zeitpunkt als der Ex-ante-Regulierung unterliegend anzusehen.
Ex-ante-Verpflichtungen (diese werden im Vorhinein einem Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht auferlegt) legen die wettbewerblichen Rahmenbedingungen auf diesem – regulierten – Markt fest. Durch die Auferlegung derartiger Verpflichtungen soll eine Entwicklung zu nachhaltigem, effektivem Wettbewerb erreicht werden.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt umfasst der Markt für zentralen Zugang in sachlicher Hinsicht die Bereitstellung des breitbandigen bidirektionalen Zugangs auf der Vorleistungsebene, unabhängig von der tatsächlichen Bandbreite mittels Digital Subscriber Line über Kupferdoppelader (DSL) und Glasfaser (FTTH) bzw. Hybridleitungen (FTTC/FTTB), unabhängig davon, ab welchem Konzentrationspunkt (z.B. ab dem Hausverteiler, ab dem Kabelverzweiger oder erst ab dem Hauptverteiler) gegebenenfalls Glasfaser zur Anbindung eingesetzt wird.
Intern oder extern bereitgestellte Anschlüsse über andere Zugangstechnologien wie z.B. CATV, UMTS/HSPA, PLC (Powerline Communications), Funk (WLL, W-LAN, WiMax) sowie Breitbandanbindungen über Satellit bzw. Zugangsformen wie Mietleitungen oder die Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitung sind nicht Bestandteil dieses Marktes.
In räumlicher Hinsicht umfasst dieser Markt das gesamte Bundesgebiet.
Marktanalyse
Auf diesem Markt sind A1 Telekom Austria AG derzeit folgende Vorabverpflichtungen auferlegt:
- Zugangsverpflichtung zum breitbandigen Bitstrom zur Realisierung von Geschäftskundenprodukten (IP-basiert, auf Nachfrage ATM-basiert)
- Zugangsverpflichtung zu einem Layer2-Vorleistungsprodukt mit regionaler Übergabe des Verkehrs in das Netz des Vorleistungspartners
- bei bestehenden entbündelten POTS-/ISDN-Leitungen kostenfreie Migration zu einer POTS-/ISDN-Vorleistung, bei der auf der Anschlussleitung weiterhin POTS oder ISDN zur Anwendung kommt, oder zu einem Layer2-Vorleistungsprodukt
- Verpflichtung, bei Einführung neuer Endkundenprodukte entsprechende Vorleistungsprodukte anzubieten
- Regionale Verkehrsübergabe an neun Übergabepunkten sowie auf Nachfrage zusätzlich am VIX2 oder VIX3
- Nationale Verkehrsübergabe an einem dieser neun Übergabepunkte nach Wahl des nachfragenden Internet Service Providers sowie auf Nachfrage zusätzlich am VIX2 oder VIX3
- Anbindung zwischen Übergabepunkt und PoP auf Nachfrage anstelle durch A1 Telekom über eine durch einen Dritten bereitgestellte Verbindung oder - bei bestehendem PoP des Vorleistungsnehmers am Übergabepunkt - als Eigenrealisierung der Anbindung durch Nutzung von Inhouseverkabelung
- Verhandlungen nach Treu und Glauben mit Vorleistungsnachfragern über Multicastfunktionalität zur Replizierung von IPTV oder über neiue Produkteigenschaften wie zB Georedundanz; Festlegung eines diesbezüglichen Procederes zur Einbringung von Anfragen durch ANB,
- Entgeltkontrolle bei Bitstream: margin-squeeze-freies Entgelt max. in Höhe der Entgelte im Standardangebot breitbandige Internetzugangslödsungen vom 3.04.2017,
- Entgeltkontrolle bei virtueller Entbündelung mit regionaler Übergabe: bei Flagship products minimaler Abstand zwischen Endkunden- und Vorleistungsentgelt lt. Tabelle in Spruchpkt 3.2.2.1, bei Bestandskundenerlösen minimaler Abstand zwischen Endkunden-und Vorleistungsentgelt lt. Tabelle in Spruchpkt. 3.2.2.2, bei symmetrischen Bandbreiten Maximalentgelte gemäß Tabelle in Spruchpunkt 3.2.3
- Gleichbehandlungsverpflichtung
- Standardangebot bezüglich aller angebotenen Bitstream-Produkte
- Standardangebot virtuelle Entbündelung mit regionaler Übergabe
- abgestufte Vorankündigungsfristen gegenüber Vorleistungspartnern bei temporären oder dauerhaften Preisänderungen (vier Wochen), Einführung neuer Bandbreiten (acht Wochen) und Einführung neuer Produkteigenschaften, die über die Einführung neuer Bandbreiten hinausgehen (zwölf Wochen)
- getrennte Buchführung und Kostenrechnungssystem zur Verhinderung unerlaubter Quersubventionierung
Hier finden Sie die Entscheidung der Telekom-Control-Kommission zu M1.6/15-117 vom 24.07.2017 mit der aktuellen Definition des Vorleistungsmarktes für zentralen Zugang (S. 15–27).
Hier finden Sie die von A1 Telekom Austria AG veröffentlichten Standardangebote:
virtuelle Entbündelung: http://cdn3.a1.net/final/de/media/pdf/Virtuelle_Entbuendelung.pdf
Hier finden Sie aktuelle statistische Informationen zur Nutzung von Breitbanddiensten in Österreich: