Bescheid der TKK vom 24.07.2017

TKK
24. 07. 2017
Marktbeherrschung
Markt für zentralen Zugang (Vorleistungsmarkt)
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M 1.6/15

Am 24.07.2017 hat die Telekom-Control-Kommission einen Bescheid betreffend Analyse des Vorleistungsmarktes für zentralen Zugang beschlossen. Mit diesem Bescheid wurde festgestellt, dass A1 Telekom Austria AG auf dem genannten Markt über beträchtliche Marktmacht iSd §§ 35, 36 TKG 2003 verfügt. A1 Telekom Austria AG wurden spezifische Verpflichtungen zur Zugangsgewährung auferlegt, darunter Bitstream-Zugang für Geschäftskundenprodukte, Zugang zu einem Layer2-Ethernet-Vorleistungsprodukt in Form der vULL regional und kostenfreie Migration bestehender entbündelter POTS-/ISDN-Leitungen auf ein POTS-/ISDN-Vorleistungsprodukt mit zentraler Übergabe bei aktuellen und vergangenen erzwungenen Migrationen. Überdies wurden A1 Telekom Austria AG Verpflichtungen zur Entgeltkontrolle, zur Nichtdiskriminierung einschließlich der Veröffentlichung von Standardangeboten, zur Transparenz und zur getrennten Buchführung auferlegt. Die zuvor in Bezug auf diesen Markt bestehenden Verpflichtungen wurden aufgehoben.

Der Bescheid steht unten zum Download bereit.

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