Entscheidungen
Die Regulierungsaufgaben aufgrund des Telekommunikationsgesetzes 2003 werden von der Telekom-Control-Kommission bzw. der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH wahrgenommen. Diese Behörden haben hierbei das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden. Ihre Entscheidungen ergehen in Bescheidform. Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung sind zu veröffentlichen.
Entscheidungen über die Zuteilung von Kommunikationsparametern (Rufnummernzuteilungen) sind gemäß § 65 Abs. 3 TKG 2003 zu veröffentlichen und findet sich entsprechend im Bereich der Rufnummernsuche.
Alle anderen Entscheidungen der Regulierungsbehörde finden Sie sortiert in untenstehender Liste.