Bescheid der TKK vom 02.05.2017

TKK
02. 05. 2017
Marktbeherrschung
Zugangsmarkt für Nichtprivatkunden
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M 1.4/15

Am 2.5.2017 hat die Telekom-Control-Kommission einen Bescheid betreffend den Zugangsmarkt für Nichtprivatkunden beschlossen. Es wurden zwei Märkte identifiziert.
Der Markt "Zugangsmarkt für Nichtprivatkunden (Multi-ISDN)" ist für die sektorspezifische Regulierung nicht mehr relevant.
Der Markt "Zugangsmarkt für Nichtprivatkunden (POTS-Anschluss/ISDN-Basisanschluss)" ist eine relevanter Markt und A1 Telekom Austria AG verfügt über beträchtliche Marktmacht auf diesem Markt.
Folgende spezifischen Verpflichtungen wurde A1 Telekom Austria AG auf dem Zugangsmarkt (POTS-Anschluss/ISDN-Basisanschluss) auferlegt:
1) Price-Cap-Regulierung (Entgeltobergrenze): um die Ausübung von Marktmacht der A1 Telekom Austria AG gegenüber ihren Kunden zu verhindern und
2) die Verpflichtung zur getrennte Buchführung.

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