Finanzierung

Die Finanzierung der Regulierungsbehörde für Rundfunk und Telekommunikation (RTR-GmbH) erfolgt aus unterschiedlichen Quellen in Abhängigkeit von den Tätigkeitsfeldern. Zum einen sind die Märkte per Gesetz verpflichtet Teile der Finanzierung zu übernehmen, zum anderen werden Mittel der öffentlichen Hand herangezogen.  

Die Fonds (Digitalisierungsfonds, Fernsehfonds Austria, Privatrundfunkfonds, Nichtkommerzieller Rundfunkfonds) und die Aufsichtsstelle der elektronischen Signaturen werden aus Mitteln der öffentlichen Hand finanziert. 

Die Finanzierung der regulatorischen Aufgaben erfolgt sowohl von den Märkten als auch aus Mitteln der öffentlichen Hand. Der Fachbereich Medien erhält für die regulatorischen Aufgaben Bundesmittel in Höhe von jährlich EUR 1,43 Mio., die Beitragspflichtigen leisten zum Budget maximal EUR 2,89 Mio. Für die regulatorischen Aufgaben erhält der Fachbereich Telekommunikation und Post Bundesmittel in Höhe von jährlich EUR 2,14 Mio. für den Bereich Telekommunikation sowie EUR 0,20 Mio. für Postregulierung, die Beitragspflichtigen leisten zusammen zusätzlich zu den Bundesmitteln zur Deckung der Aufwendungen der RTR-GmbH maximal EUR 6,00 Mio. für den Bereich Telekommunikation sowie maximal EUR 0,55 Mio. für Postregulierung.

Ab dem Jahr 2007 werden die Bundesmittel an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex jährlich angepasst.

Der Finanzierungsbeitrag errechnet sich am geplanten Umsatz des jeweiligen Unternehmens im Verhältnis zum Gesamtumsatz der Branche. Nach Feststellung der tatsächlichen Umsätze werden die tatsächlichen Finanzierungsbeiträge errechnet und mit den Planfinanzierungsbeiträgen abgeglichen. Unternehmen, die unter einer bestimmten Umsatzgrenze, einem sogenannten Schwellenwert, liegen, werden aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung keine Finanzierungsbeiträge vorgeschrieben.

Genauere Informationen zu den Finanzierungsbeiträgen finden Sie unter folgenden Links: