Finanzierungsbeitrag

Nachstehend finden Sie Informationen zur Abwicklung, Berechnung und Vorgangsweise beim Finanzierungsbeitrag.

Welche Umsätze sind finanzierungsbeitragspflichtig?

Grundsätzlich sind alle Umsätze finanzierungsbeitragspflichtig, die aus der Bereitstellung von Kommunikationsdiensten und -netzen im Inland erzielt werden.

Zur Feststellung, welche Umsätze finanzierungsbeitragspflichtig sind, wurde eine Orientierungshilfe erstellt (siehe Download), die auch als solche zu verstehen ist und nicht als abschließend betrachtet werden kann.

Alle Abfragen und Berechnungen stützen sich auf Nettoumsätze

Ab welcher Umsatzgrenze ist man finanzierungsbeitragspflichtig?

Unterschreitet der voraussichtliche Finanzierungsbeitrag eines Beitragspflichtigen den Betrag von EUR 300,-- wird kein Finanzierungsbeitrag eingehoben und die Umsätze dieses Beitragspflichtigen nicht bei der Berechnung des branchenspezifischen Gesamtumsatzes berücksichtigt. Dieser Betrag vermindert oder erhöht sich ab dem Jahr 2012 in jenem Maß, in dem sich der von der Bundesanstalt für Statistik Österreich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder der an seine Stelle tretende Index des Vorjahres verändert hat.

Wie wird der Finanzierungsbeitrag berechnet?

Die Grundlage des Finanzierungsbeitrags der RTR-GmbH ist das Budget des aktuellen Wirtschaftsjahres. Vom Saldo (geplante Aufwendungen minus geplante Erträge) werden die Zuschüsse der öffentlichen Hand abgezogen. Der verbleibende Betrag wird durch Finanzierungsbeiträge finanziert. Dieser Betrag ist per Gesetz begrenzt.

Bisher lag der Finanzierungsbeitrag im Promillebereich des jeweiligen Unternehmensumsatzes.

Wie ist die Vorgangsweise bei der Zurücklegung der finanzierungsbeitragspflichtigen Tätigkeiten?

Dies ist schriftlich bei der Regulierungsbehörde anzuzeigen.

Wie ist das Prozedere zur Vorschreibung der Finanzierungsbeiträge? 1. Planumsatzabfrage

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Mitte Dezember: Abfrage der Planumsatzdaten
An alle Betreiber ergeht ein Schreiben zur Bekanntgabe der Planumsätze für das kommende Jahr. Der geplante Umsatz ist von jedem Betreiber bis spätestens Mitte Jänner zu melden.

Ende Februar: Geplanter branchenspezifischer Umsatz
Nach Einlangen der Planumsatzmeldungen wird der geschätzte branchenspezifische Aufwand und der geplante branchenspezifische Umsatz auf der RTR-Website veröffentlicht. Betreiber, die keine Planumsatzmeldung abgegeben haben, werden seitens der RTR-GmbH geschätzt.

Mitte März: Erste Vorschreibung und Einmalvorschreibung
Die errechneten Finanzierungsbeiträge sind in vier Teilbeträgen zu entrichten. Finanzierungsbeiträge, die den jährlichen Betrag von EUR 1.000,00 unterschreiten, werden aus verwaltungsvereinfachenden Gründen als Einmal-Betrag im ersten Quartal vorgeschrieben. Der daraus entstehende Zinsvorteil für die RTR-GmbH wird dem jeweiligen Unternehmen gutgeschrieben.
Die Fälligkeit der ersten Vorschreibung bzw. der Einmalvorschreibung ist Ende März.

Mitte Juni bis Mitte Dezember: Zweite bis vierte Vorschreibung
Die Fälligkeit der zweiten, dritten und vierten Vorschreibung liegt am Ende des jeweiligen Quartals.

Wie ist das Prozedere zur Vorschreibung der Finanzierungsbeiträge? 2. Istumsatzabfrage

Illustration Ablauf Istumsatzabfrage
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Anfang Mai: Abfrage der Istumsatzdaten
Alle Betreiber werden aufgefordert ihre Istumsatzdaten für das vergangene Jahr bekannt zu geben. Der Istumsatz ist bis spätestens Ende Mai zu melden.

Mitte September: Vorläufige Schlussabrechnung
Auf Basis der Istumsatzmeldungen werden die tatsächlichen Umsätze des vergangenen Wirtschaftsjahres berechnet und veröffentlicht. Die Betreiber werden eingeladen noch einmal ihre Umsatzmeldungen zu prüfen und zu den veröffentlichten Zahlen Stellung zu nehmen.

Ende September: Tatsächlicher branchenspezifischer Umsatz
Allfällige korrigierte Umsatzmeldungen werden eingearbeitet, woraus sich der tatsächliche branchenspezifische Umsatz ergibt. Dieser wird wie der tatsächliche Aufwand der RTR-GmbH für das abgelaufene Wirtschaftsjahr auf der Website veröffentlicht.

Mitte Oktober: Schlussabrechnung des Finanzierungsbeitrags
Der Ist-Finanzierungsbeitrag jedes Unternehmens wird dem Planfinanzierungsbeitrag gegenübergestellt. Liegt der Ist-Finanzierungsbeitrag über dem geplanten Betrag erfolgt eine Nachforderung, ansonsten wird der zuviel bezahlte Betrag gutgeschrieben.

 

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne eine E-Mail an finanzierungsbeitrag@rtr.at schicken.

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