Finanzierungsbeitrag
Wer ist finanzierungsbeitragspflichtig?
Jeder Postdiensteanbieter, der nach § 25 PMG zur Anzeige verpflichtet ist oder über eine Konzession nach § 26 PMG verfügt.
Welche Umsätze sind finanzierungsbeitragspflichtig?
Grundsätzlich sind alle im Inland aus der Erbringung von Postdiensten erzielten Umsätze finanzierungsbeitragspflichtig.
Gibt es eine Untergrenze für den Finanzierungsbeitrag?
Unter einer gewissen Umsatzgrenze sind die administrativen Kosten höher als der eingehobene Finanzierungsbeitrag. Daher wird kein Finanzierungsbeitrag eingehoben, wenn der voraussichtlich vorzuschreibende Finanzierungsbeitrag eines Beitragspflichtigen den Betrag von 300 Euro unterschreitet. Die Umsätze dieses Unternehmens werden dann auch nicht bei der Berechnung des branchenspezifischen Gesamtumsatzes berücksichtigt.
Wie wird der Finanzierungsbeitrag berechnet?
Die Grundlage des Finanzierungsbeitrags der RTR-GmbH ist das Budget des aktuellen Wirtschaftsjahres. Vom Saldo (geplante Aufwendungen minus geplante Erträge) werden die Zuschüsse der öffentlichen Hand abgezogen. Der verbleibende Betrag wird durch Finanzierungsbeiträge finanziert. Dieser Betrag ist durch § 34 a Abs 1 KOG auf derzeit 550.000 Euro begrenzt.
Bisher lag der Finanzierungsbeitrag im Promillebereich des jeweiligen Unternehmensumsatzes.
Werden für die Berechung des Finanzierungsbeitrages Brutto- oder Nettoumsätze herangezogen?
Alle Abfragen und Berechnungen stützen sich auf Nettoumsätze.
Wie ist das Prozedere zur Vorschreibung der Finanzierungsbeiträge?
Planumsatzdaten
Mitte Dezember: Abfrage der Planumsatzdaten
An alle Betreiber ergeht ein Schreiben zur Bekanntgabe der Planumsätze für das kommende Jahr. Der geplante Umsatz ist von jedem Betreiber bis spätestens Mitte Jänner zu melden.
Ende Februar: Geplanter branchenspezifischer Umsatz
Nach Einlangen der Planumsatzmeldungen wird der geschätzte branchenspezifische Aufwand und der geplante branchenspezifische Umsatz auf der RTR-Website veröffentlicht. Betreiber, die keine Planumsatzmeldung abgegeben haben, werden seitens der RTR-GmbH geschätzt.
Mitte März: Erste Vorschreibung und Einmalvorschreibung
Die errechneten Finanzierungsbeiträge sind in vier Teilbeträgen zu entrichten. Finanzierungsbeiträge, die den jährlichen Betrag von EUR 1.000,00 unterschreiten, werden aus verwaltungsvereinfachenden Gründen als Einmal-Betrag im ersten Quartal vorgeschrieben. Der daraus entstehende Zinsvorteil für die RTR-GmbH wird dem jeweiligen Unternehmen gutgeschrieben.
Die Fälligkeit der ersten Vorschreibung bzw. der Einmalvorschreibung ist Ende März.
Mitte Juni bis Mitte Dezember: Zweite bis vierte Vorschreibung
Die Fälligkeit der zweiten, dritten und vierten Vorschreibung liegt am Ende des jeweiligen Quartals.
Istumsatzdaten
Anfang Mai: Abfrage der Istumsatzdaten
Alle Betreiber werden aufgefordert ihre Istumsatzdaten für das vergangene Jahr bekannt zu geben. Der Istumsatz ist bis spätestens Ende Mai zu melden.
Mitte September: Vorläufige Schlussabrechnung
Auf Basis der Istumsatzmeldungen werden die tatsächlichen Umsätze des vergangenen Wirtschaftsjahres berechnet und veröffentlicht. Die Betreiber werden eingeladen noch einmal ihre Umsatzmeldungen zu prüfen und zu den veröffentlichten Zahlen Stellung zu nehmen.
Ende September: Tatsächlicher branchenspezifischer Umsatz
Allfällige korrigierte Umsatzmeldungen werden eingearbeitet, woraus sich der tatsächliche branchenspezifische Umsatz ergibt. Dieser wird wie der tatsächliche Aufwand der RTR-GmbH für das abgelaufene Wirtschaftsjahr auf der Website veröffentlicht.
Mitte Oktober: Schlussabrechnung des Finanzierungsbeitrags
Der Ist-Finanzierungsbeitrag jedes Unternehmens wird dem Planfinanzierungsbeitrag gegenübergestellt. Liegt der Ist-Finanzierungsbeitrag über dem geplanten Betrag erfolgt eine Nachforderung, ansonsten wird der zuviel bezahlte Betrag gutgeschrieben.
Wie ist die Vorgangsweise bei Aufgabe der finanzierungsbeitragspflichtigen Tätigkeiten?
Dies ist schriftlich bei der Regulierungsbehörde anzuzeigen.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne ein Mail an finanzierungsbeitrag@rtr.at schicken.
Links
- Tatsächliche Umsätze und Aufwendungen 2019
- Istumsatzabfrage 2019
- Geschätzte Umsätze und Aufwendungen 2020
- Geschätzte Umsätze und Aufwendungen 2019
- Tatsächliche Umsätze und Aufwendungen 2018
- Geschätzte Umsätze und Aufwendungen 2018
- Tatsächliche Umsätze und Aufwendungen 2017
- Geschätzte Umsätze und Aufwendungen 2017
- KommAustria-Gesetz (KOG)