Vorleistungsmärkte für Terminierung in betreiberindividuellen Mobilfunknetzen ("Mobilterminierung"): Bescheide M 1.10/12-99-102 vom 30.09.2013 und M 1.12/12-42 vom 14.07.2014
Am 30.09.2013 hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) vier Bescheide (M 1.10/12-99-102) betreffend Analysen der Mobilterminierungsmärkte der A1 Telekom Austria AG (M 1.10/12-99), T-Mobile Austria GmbH (T-Mobile, M 1.10/12-100), Hutchison Drei Austria GmbH (Hutchison, M 1.10/12-101) sowie des MVNO Vectone Mobile (Austria) Limited, vormals Mundio Mobile (Austria) Limited (Vectone, M 1.10/12-102) beschlossen. Mit diesen Bescheiden wurde festgestellt, dass die genannten Mobilfunknetzbetreiber jeweils über beträchtliche Marktmacht iSd §§ 36, 37 TKG 2003 verfügen; darüber hinaus wurden den Mobilfunknetzbetreibern u.a. spezifische Verpflichtungen zur Entgeltkontrolle und zur Veröffentlichung eines Standardangebotes hinsichtlich der Mobilterminierungsleistung auferlegt. Mit einem weiteren Bescheid (M 1.12/12-42) vom 14.07.2017 wurde festgestellt, dass auch die Lycamobile Austria Ltd. über beträchtliche Marktmacht verfügt, und ihr die vorerwähnten Verpflichtungen auferlegt.
Nach Spruchpunkt C.5. der og. Bescheide darf das Entgelt eines als marktbeherrschend festgestellten Mobilfunknetzbetreibers für die Leistung "Terminierung von Sprachrifen in das betreiberindividuelle Mobiltelefonnetz" max. Cent 0,201/Minute bzw. ab 1.11.2013 max. Cent 0,8049/Minute betragen.
Nach Spruchpunkt C.3. der og. Bescheide hat der als marktbeherrschend festgestellte Mobilfunknetzbetreiber jeweils gemäß § 38 Abs 3 TKG 2003 binnen 4 Wochen ab Rechtskraft des jeweiligen Bescheides ein Standardangebot betreffend Terminierung in sein öffentliches Mobilfunknetz auf seiner Unternehmenswebseite zu veröffentlichen und laufend auf aktuellem Stand zu halten. Darüber hinaus hat der betroffene Mobilfunknetzbetreiber sämtliche Zusammenschaltungspartner sowie die Telekom-Control-Kommission (rtr@rtr.at) per E-Mail über die wesentlichen Inhalte von Änderungen dieses Standardangebotes spätestens zeitgleich mit der Veröffentlichung zu verständigen.
Die aktuellen Standardangebote sind hier veröffentlicht:
A1 Telekom Austria AG: ttps://cdn13.a1.net/m/resources/media/pdf/Zusammenschaltungsvertrag-zw-A1TA-u-ANB.pdf
T-Mobile Austria GmbH: https://www.t-mobile.at/pdf/Zusammenschaltungsvertrag2018.pdf
Hutchison Drei Austria GmbH: https://www.drei.at/media/common/pdf/info/wholesale/referenceinterconnectionoffer-hutchison.pdf
Vectone Mobile (Austria) Ltd.: https://www.vectonemobile.at/sites/default/files/docs/Interconnection.pdf
Lycamobile Austria Ltd.: https://s3-eu-central-1.amazonaws.com/lycamobile-austria-website/lycamobile-at-cms/wp-content/uploads/2018/11/15151143/RIO-Lycamobile-Austria_2014_1.pdf
In Ergänzung zu den vorerwähnten Marktanalysebescheiden hat die Telekom-Control-Kommission am 21.12.2015 sechs Bescheide (M 1.1/15-46-51) betreffend Mobilterminierung in den Mobilfunknetzen von A1 Telekom Austria AG, T-Mobile Austria GmbH, Hutchison Drei Austria GmbH, Lycamobile Austria Limited und Vectone Mobile (Austria) Ltd., vormals Mundio Mobile (Austria) Ltd, sowie im Mobilfunknetz des neu hinzugekommenmen Betreibers UPC Telekabel Wien GmbH beschlossen. Mit den Bescheiden wird die bestehende Rechtslage dahingehend geändert, als Gespräche, die in Nicht-EWR-Ländern originieren und in den vorerwähnten Netzen terminieren, von der bestehenden „Pure LRIC“-Regulierung für die Höhe der Terminierungsentgelte ausgenommen werden.