Vorläufiges Ergebnis der Vertriebsförderung für Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt II PresseFG 2004 im Jahr 2020
Für die Vertriebsförderung für Tageszeitungen stehen im Jahr 2020 Budgetmittel in der Höhe von 5.244.750,- Euro zur Verfügung (vgl. § 17 Abs. 8a PresseFG 2004).
Zwölf Ansuchen um Förderung einer Tageszeitung gemäß dem Abschnitt II des Presseförderungsgesetzes 2004 (Vertriebsförderung) wurden eingebracht.
Elf Ansuchen konnte die KommAustria positiv erledigen, ein Ansuchen musste mangels Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen des Abschnitts I des Presseförderungsgesetzes 2004 abgelehnt werden.
Die ersten Teilbeträge wurden Mitte Juni 2020 ausgezahlt, die Auszahlung der zweiten Teilbeträge wird im November 2020 erfolgen. Da gemäß § 14 Abs. 2 PresseFG 2004 die Förderung in zwei gleich hohen Teilbeträgen ausgezahlt wird und eine Auszahlung nur dann erfolgt, wenn die Tageszeitung auch tatsächlich (noch) verlegt wird, handelt es sich um ein vorläufiges Ergebnis. Das endgültige Ergebnis wird nach der Auszahlung der zweiten Teilbeträge im November 2020 vorliegen.