Vorläufige Ergebnisse der Presseförderung im Jahr 2020

Im Jahr 2020 wurden bei der KommAustria gesamt 243 Ansuchen gemäß dem Presseförderungsgesetz 2004 (PresseFG 2004) eingebracht.

1. Um Förderung der Selbstkontrolle im Bereich der österreichischen Presse gemäß § 12a PresseFG 2004 hat der „Verein zur Selbstkontrolle der österreichischen Presse – Österreichischer Presserat” angesucht. Dem Ansuchen wurde in voller Höhe entsprochen, ein Förderungsbetrag in der Höhe von 196.000,- Euro wurde zuerkannt.

2. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Krisensituation wurden einmalige Druckkostenbeiträge gemäß § 12b PresseFG in Höhe von insgesamt 9.742.164,00 Euro an Medieninhaber von Tageszeitungen ausgezahlt.

3. In Zusammenhang mit der COVID-19 Krisensituation wurden ferner die Finanzmittel für die Vertriebsförderung von Tages- und Wochenzeitungen im Jahr 2020 auf insgesamt 9.712.500,- Euro erhöht. Die 1. Teilbeträge der zuerkannten Förderbeträge wurden bereits ausgezahlt.

4. Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Krisensituation wurde eine einmalige und außerordentliche Förderung gemäß § 12c PresseFG in Höhe von insgesamt 3.000.000,- Euro an Medieninhaber von Gratis- und Kaufwochenzeitungen, Kaufzeitschriften, Regionalzeitungen und Onlinezeitungen und –zeitschriften ausgezahlt.

Die Ergebnisse für die verschiedenen Förderungsbereiche im Jahr 2020:

FörderungsartBeträge in EuroEingereichte AnsuchenGeförderte Ansuchen
Vertriebsförderung gemäß dem Abschnitt II (inkl. COVID-Erhöhung)9.712.500,004645
Besondere Förderung für Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt III3.242.000,0054
Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV1.560.000,005352
Druckkostenbeiträge gemäß § 12b PresseFG9.742.164,001815
Außerordentliche Presseförderung gemäß § 12c PresseFG3.000.000,0012088
Selbstkontrolle/Presse196.000,0011
SUMME27.452.644,00243205

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