FAQ - Kommerzielle Kommunikation

01.03. Was ist eine Sendung?

Eine Sendung ist

  • ein einzelner
  • in sich geschlossener
  • zeitlich begrenzter
  • Teil eines Fernsehprogramms, Hörfunkprogramms oder eines Abrufdienstes.

Abgrenzungsmerkmale aus der Rechtsprechung sind

  • die formale Gestaltung (Signation, Studio, Moderator etc.)
  • ein inhaltlicher Zusammenhang (z.B. 1./2. Halbzeit + Siegerehrung, Unterbrechung und Fortsetzung eines Geschehensablaufs)
  • verbindende bzw. trennende Elemente wie Begrüßung/Verabschiedung, Ankündigung des Inhalts und ein gezogener „Spannungsbogen“.

Eine Sendung hat keine Mindestdauer (5-Sekunden-Verkehrsinfo bis zu mehrstündiger Live-Übertragung). Es besteht ein weiter gestalterischer Spielraum des Anbieters. So können Beiträge monothematisch auf einzelne Sendungen aufgeteilt (z.B. Sport, Wetter, Wirtschaft, Society) oder in einer Sendung gemischt zusammengefasst werden.

§ 2 Z 30 AMD-G
§ 1a Z 5 ORF-G

Im Hörfunk gilt bei mehrstündigen Flächenprogrammen jede Sendestunde als eine Sendung, sofern, was den Regelfall darstellt, jede Stunde eine Unterbrechung durch Nachrichten, Wetter und Verkehr erfolgt, und die einzelnen Sendestunden nicht inhaltlich aufeinander aufbauen.

Von Bedeutung ist die Definition der Sendung insbesondere für die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften beim Sponsoring bzw. der Produktplatzierung: Diese hat jeweils am den Anfang und/oder am Ende einer Sendung stattzufinden (vgl. unten Frage 02.05 und 02.09).

V.1.0. (02.10.2017)