FAQ - Kommerzielle Kommunikation

02.09. Wie ist Produktplatzierung zu kennzeichnen?

Produktplatzierung (einschließlich der Produktionshilfe von bedeutendem Wert) ist zu Beginn und am Ende einer Sendung zu kennzeichnen sowie bei deren Fortsetzung nach einer Werbeunterbrechung.

Die Kennzeichnung hat durch einen eindeutigen Hinweis auf die Produktplatzierung zu erfolgen, etwa durch den Schriftzug „Unterstützt durch Produktplatzierung“ oder „Diese Sendung enthält Produktplatzierung“.

Ein allgemeiner Hinweis wie „mit Unterstützung von XY“ reicht nicht aus.

§ 38 Abs. 4 Z 4 AMD-G
§ 16 Abs. 5 Z 4 ORF-G

V.1.0. (02.10.2017)