Digitales terrestrisches Fernsehen (DVB-T)

Beim digitalen terrestrischen Fernsehen (DVB-T) werden mehrere Programme und Zusatzdienste (durch einen Multiplex-Betreiber) gebündelt und über eine gemeinsame Frequenz ausgestrahlt. Daher hat der Gesetzgeber das Regelungssystem des analogen Fernsehens, wo eine freie Frequenz jeweils einem Rundfunkveranstalter zugeordnet wurde, nicht übernommen.

Die Regulierungsbehörde hat - entsprechend der Planung im so genannten Digitalisierungskonzept - Zulassungen für Multiplex-Plattformen ausgeschrieben und hat diese zusammen mit den Frequenzen an den geeignetsten Bewerber vergeben. Dabei wurden dem Multiplex-Betreiber eine Reihe von Auflagen gemacht, die vor allem auch die Programmauswahl betreffen.

Rundfunkveranstalter werden nicht mehr direkt von der Behörde ausgewählt, sondern vom Multiplex-Betreiber nach dem von der Behörde vorgeschriebenen Verfahren und Kriterien. Bei Verletzung dieser Vorgaben kann die Behörde auf Antrag oder von Amts wegen einschreiten.

Im Jahr 2005 wurden zwei Bedeckungen einer Multiplex-Plattform gemeinsam ausgeschrieben und im Februar 2005 vergeben (MUX A und MUX B). MUX A dient der flächendeckenden Versorgung des Bundesgebietes mit den bisher bundesweit terrestrisch ausgestrahlten Programmen (ORF 1, ORF 2 und ATV). Über MUX B  können - regional unterschiedlich - neue Programme verbreitet werden.

Im Herbst 2007 wurde die Ausschreibung für lokale und regionale Multiplex-Plattformen (MUX C) gestartet und die ersten Zulassungen im Herbst 2008 erteilt.

Weitere Informationen dazu finden Sie in folgenden Bereichen dieser Website:

Ausschreibung von lokalen und regionalen terrestrischen Multiplex-Plattformen (MUX C)