Spam – unerwünschte Nachrichten

Was versteht man unter "Spam?"

Unter Spam (wörtlich aus dem Englischen "zumüllen") versteht man jede Form unerwünschter und unverlangter Nachrichten per Anruf, E-Mail oder SMS.

Welche Arten von unerwünschten Anrufen gibt es?

Ping-Anrufe

Diese Anrufe werden bewusst nach kurzem Läuten („ping“) getrennt. Ziel der Anrufer ist es, Sie dazu zu verleiten, die angegebene Rufnummer zurückzurufen. In der Regel werden also gleichzeitig und automatisiert zufällig ausgesuchte Rufnummern angewählt. Rufen Sie tatsächlich zurück, so handelt es sich dabei in der Regel um Auslandsverbindungen, die hohe Kosten verursachen können. Bei Rückruf hören Sie oft eine Sprachansage, um Sie möglichst lange „in der Leitung“ zu halten.

Hinweis: Nicht jeder verpasste Anruf bzw. jedes kurze Läuten kann mit einem Ping-Anruf gleichgesetzt werden! Es kann sich auch um einen seriösen Anrufversuch handeln.

Scam-Anrufe/Phishing-Anrufe

Das englische Wort „to scam“ bedeutet „betrügen“. Das englische Wort „phishing“ ist ein Kunstwort aus den Wörtern „password“ und „fishing“ und kann mit „Passwort-Fischen“ übersetzt werden. Beide Begriffe werden oft im Zusammenhang mit betrügerischen Anrufen verwendet. Dabei geben sich Betrüger mit einer falschen Identität aus und versuchen dadurch vertrauliche Informationen wie Passwörter, Kreditkarteninformationen etc. zu beschaffen oder auch Geld zu erpressen.

Um an die Daten zu kommen, versprechen die Anrufer teilweise geldwerte Vorteile (Überweisung eines fiktiven Gewinns auf das Bankkonto, Teilnahme an Gewinnspielen, Umfragen etwa zu einer Weinverkostung). Teilweise wird auch mit fiktiven offenen Schulden gedroht. Besonders häufig beobachten wir Anrufe durch angebliche IT-Supportmitarbeiter von Microsoft, die in Wahrheit mit Microsoft nicht in Verbindung stehen.

Die Möglichkeit der Manipulation von Rufnummern (Call ID Spoofing) begünstigt telefonisches phishing. FAQ zur Rufnummer des Anrufers

Wenn Sie vermuten, dass Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Cold Calling –Werbeanrufe

Werbeanrufe sind nur dann zulässig, wenn Sie zuvor eingewilligt haben, solche zu erhalten. Diese Einwilligung ist eine konkrete Erklärung, dass Sie mit einem Werbeanruf einverstanden sind. Die Erklärung ist nur dann wirksam, wenn Sie bei deren Abgabe erkennen können, welches Unternehmen welche Dienstleistung oder Produktgruppe bewerben möchte. Die Erklärung muss also transparent und verständlich sein.

Werbeanrufe ohne eine solche vorherige Einwilligung des Empfängers sind jedoch verboten und mit hohen Verwaltungstrafen bedroht. Anzeigen sind beim Fernmeldebüro einzubringen.

Gleiches gilt in diesem Zusammenhang für unerwünschte Werbe-Fax ohne vorherige Einwilligung.

Hinweis: Meinungsumfragen bedürfen grundsätzlich keiner Zustimmung, sofern keine Werbeabsicht damit verbunden ist. Seriöse Umfrageinstitute werden Sie nicht nochmalig kontaktieren, wenn Sie dies nicht wünschen. Es gibt allerdings kein zentrales Register, in welches Sie sich eintragen können, wenn Sie grundsätzlich nicht an derartigen Umfragen teilnehmen möchten.

Stalking und gefährliche Drohung

Drohanrufe und Stalking sind Tatbestände, die strafrechtlich verboten sind. Stalking ist auch dann verboten, wenn es mit Mitteln der Telekommunikation erfolgt und setzt voraus, dass Sie über einen längeren Zeitraum unzumutbar in Ihrer Lebensführung beeinträchtigt werden. Die sogenannte „gefährliche Drohung“ kann bereits durch eine einmalige Handlung (z.B. durch einen Anruf, SMS, E-Mail) gegeben sein.

Fühlen Sie sich durch telefonische Belästigungen in Ihrer Lebensführung stark beeinträchtigt, unter Umständen sogar bedroht oder verängstigt, so zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu suchen. Wenden Sie sich an die Polizei oder Beratungsstellen (etwa die Frauenhelpline unter 0800/222 555 oder per Chat über  http://www.haltdergewalt.at/)

In diesem Bereich kann auch eine Fangschaltung sinnvoll sein.

Welche sonstigen Arten von unerwünschten Nachrichten gibt es?

Werbe-E-Mail, Werbe-SMS

Die Zusendung von sogenannter „elektronischer Post“ (also die Zusendung von E-Mails und SMS) zum Zweck der Werbung ist nur dann erlaubt, wenn Sie dafür schon im Vorhinein eine Einwilligung gegeben haben. Diese kann jederzeit widerrufen werden.

Ein Unternehmen darf jedoch an eigene Kunden E-Mails und SMS senden, wenn es die E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer im Zusammenhang mit einem Vertrag mit einem Kunden erhalten hat und ähnliche Produkte bzw. Dienstleistungen bewerben möchte. Die Empfängerin bzw. der Empfänger, also die Kundin bzw. der Kunde, muss aber schon im Vorhinein und auch bei jeder einzelnen Werbezusendung die Möglichkeit haben, dies abzulehnen.

Was können Sie gegen unerwünschte Anrufe, E-Mails und SMS tun?

Vorbeugung ist die beste Möglichkeit, um sich vor unerwünschten Nachrichten zu schützen! Gehen Sie stets sorgsam mit Ihren persönlichen Daten um!

Bei Anrufen

Wie können Sie vermeiden, unerwünschte Anrufe zu erhalten? Wenn Sie bereits unerwünschte Anrufe erhalten, was können Sie tun um diese zu reduzieren. Tipps dazu finden Sie auf dieser Seite.

E-Mail und SMS

  • Bei einem unzulässigen Werbe-E-Mail oder Werbe-SMS ist eine Anzeige beim Fernmeldebüro möglich. Unter den Downloads finden Sie ein Formular, mit dem Sie ein Werbe-SMS anzeigen können. Bei einem Werbe-E-Mail raten wir Ihnen, sich hinsichtlich der Anzeigemodalitäten mit dem Fernmeldebüro in Verbindung zu setzen. Den Link zu den Kontaktdaten des Fernmeldebüros finden Sie am Ende der Seite.
  • Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse nicht auf unseriösen Webseiten ein. Folgende Kriterien deuten darauf hin, dass eine Webseite unseriös ist:

    • Impressum/Kontaktadresse fehlt
    • AGB fehlen oder sind nicht lesbar
    • Pop-ups und Werbebanner mit nicht jugendfreiem Inhalt
    • bei Webseiten mit Bestellmöglichkeiten: einzige Zahlungsmethode Vorauskasse
    • bei Webseiten mit Bestellmöglichkeiten: kein Widerrufsrecht von Einkäufen

  • Posten Sie nicht mit Ihrer E-Mail-Adresse in Internetforen und achten Sie darauf, dass Ihre E-Mail-Adresse nicht veröffentlicht wird.
  • Antworten Sie nicht auf unerwünschte Nachrichten per E-Mail!
  • Installieren Sie Spam-Filter für E-Mails! Diese werden meist von Internet-Service-Providern angeboten. Man kann Spamfilter aber auch selbst installieren.
  • Verwenden Sie „at“ statt dem Zeichen „@“, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse z.B. auf Ihrer eigenen Webseite bekannt geben!

 

Die RTR-GmbH führt eine Liste, in die sich diejenigen Personen und Unternehmen kostenlos eintragen können, die keine Werbe-E-Mails erhalten wollen (= Liste gemäß § 7 E-Commerce-Gesetz, so genannte „ECG-Liste“). Die ECG-Liste betrifft nur Werbung, die per E-Mail verschickt wird.

Den Link zur ECG-Liste finden Sie hier.

Das Eintragen in die Liste schützt allerdings nicht zuverlässig vor weiteren Spam-E-Mails, da Spam überwiegend von Personen versandt wird, die sich nicht um rechtliche Vorschriften kümmern.

 

Hinweis: Die ECG-Liste ist nicht zu verwechseln mit der so genannten „Robinsonliste“ des Fachverbands Werbung der Wirtschaftskammer Österreich. Die Robinsonliste des Fachverbands Werbung gilt vor allem für per Post versandte Direktwerbung. Diese Liste ist von Adressverlagen und Direktmarketingunternehmen zu beachten und betrifft die von diesen Unternehmen verwalteten und verkauften Adressen.

Wenn Sie auf die Robinsonliste des Fachverbands Werbung eingetragen werden wollen, senden Sie ein E-Mail mit Ihrem Namen und Ihrer Postanschrift an werbung@wko.at oder senden Sie eine Postkarte mit diesen Daten an den Fachverband Werbung und Marktkommunikation, Wiedner Hauptstraße 57, 1040 Wien.

Unter diesen Links sowie im Spam-Infoblatt finden Sie nähere Informationen zu den Themen:

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