Mehrwertdienste
Was ist ein Mehrwertdienst?
Mehrwertdienste sind Dienstleistungen, die über die reine Verbindung zwischen zwei Anschlüssen hinausgehen und mit der Telefon-/Internetrechnung verrechnet werden. Bezahlt wird nicht nur für die Verbindung selbst, wie das bei einem normalen Telefongespräch der Fall ist, sondern auch für eine darüber hinausgehende Leistung wie z.B. ein Horoskop, Erotikdienste oder Gewinnspiele.
Mehrwertdienste können durch Anrufe und SMS in Anspruch genommen werden. Anrufe und SMS zu Mehrwertnummern sind von Freiminuten-Paketen nicht umfasst und müssen immer extra bezahlt werden.
Mehrwertdienste werden hinter den Vorwahlen 0810, 0820, 0821, 0900, 0901, 0930, 0931, 0939 und 118 angeboten.
Spiele, Apps, Klingeltöne, die Sie mit Ihrem Handy kaufen und die über die Telefonrechnung verrechnet werden, sind keine Mehrwertdienste, sondern "Dienste von Drittanbietern" ohne die Verwendung einer Mehrwertrufnummer.
Informationen zu solchen Diensten von Drittanbietern finden Sie unter dem Link zu „Bezahlen mit dem Handy“ am Ende der Seite.
Der Anbieter eines Mehrwertdienstes ist in den meisten Fällen nicht der Betreiber selbst, sondern ein anderes Unternehmen, der so genannte Diensteanbieter.
Auf Ihrer Telefon-/Internetrechnung sind Mehrwertdienste gesondert unter verschiedenen Bezeichnungen („Premium Dienste“, „Spezielle Nummern“, „Verbindungen zu 0900, 0930 …“) aufgelistet.
Wieviel darf eine Verbindung zu einer Mehrwertnummer kosten?
Kosten für Anrufe zu einer Mehrwertnummer werden entweder – wie bei anderen Anrufen auch – nach der Dauer des Anrufes verrechnet oder einmalig für einen Anruf, unabhängig der Dauer. Das nennt man „eventtarifiert“. SMS werden immer eventtarifiert abgerechnet.
Ein Anruf zu einer Mehrwertnummer kostet gleich viel, egal ob Sie von einem Festnetz- oder Mobilfunkanschluss anrufen. Der Preis für einen Anruf bzw. ein SMS wird vom Diensteanbieter der Mehrwertnummer festgelegt und nicht von Ihrem Betreiber.
Ein Anruf zu einer Mehrwertnummer darf höchstens 3,64 Euro pro Minute kosten. Außerdem muss der Betreiber Verbindungen nach einer bestimmten Dauer automatisch trennen: Kostet der Anruf mehr als 2,20 Euro pro Minute, so muss das Gespräch nach 30 Minuten beendet werden, ansonsten nach 60 Minuten. Ein Gespräch darf somit maximal 132 Euro kosten.
Auch die Taktung ist bei Mehrwertdiensten geregelt. Die Verrechnung des Anrufes erfolgt in Schritten zu jeweils maximal 30 Sekunden oder maximal 60 Sekunden zu Beginn des Anrufes und danach sekundengenau.
Einen Link zu Informationen zur Taktung finden Sie am Ende der Seite.
Bei der Nutzung von SMS-Chat-Diensten (z.B. Erotik-Chats) wird jedes von Ihnen gesendete SMS an die Mehrwertnummer verrechnet.
Wenn Sie einen SMS-Abo-Dienst beziehen (z.B. ein tägliches Horoskop), wird jedes SMS verrechnet, das Sie empfangen. Das Abo können Sie jederzeit mit einem SMS mit dem Inhalt „Stop“ beenden.
Wenn Sie Kosten von 10 Euro innerhalb eines Monates erreichen, erhalten Sie eine Warn-Nachricht. Der Dienst darf erst dann weiter erbracht und verrechnet werden, wenn Sie die Kosten bestätigen.
Eventtarifierte Abrechnung ist für SMS-Dienste hinter allen Mehrwertnummern erlaubt. Für Anrufe ist eine eventtarifierte Abrechnung (d.h. fixe Kosten pro Anruf, egal wie lange dieser dauert) nur bei den Vorwahlen 0821, 0901, 0931 und 118 erlaubt.
Überblick über die Höchstgrenzen für Mehrwertdienste
In der folgenden Tabelle steht, wie viel für eine Verbindung zu einer Mehrwertnummer höchstens verrechnet werden darf.
Bereich | EUR/Min max | EUR/Event max |
---|---|---|
0810 | 0,10 | 0,10 |
0820 | 0,20 | 0,20 |
0821 | nur Eventtarifierung | 0,20 |
0900 | 3,64 | 10,00 |
0901 | nur Eventtarifierung | 9,00 |
0930 | 3,64 | 10,00 |
0931 | nur Eventtarifierung | 9,00 |
0939 | 3,64 | 10,00 |
118 | 3,64 | 10,00 |
Information über die Kosten einer Mehrwertnummer
Für teure Nummern in den Bereichen 0900, 0901, 0930, 0931 und 118 müssen die Kosten direkt bei der Werbung für die Nummer angegeben sein (z.B. in Zeitungsinseraten). Zu Beginn eines Gespräches zu einer Mehrwertnummer wird außerdem der Preis angesagt. Diese Ansage (z.B. „Dieser Anruf kostet max. 3,64 Euro pro Minute“) ist kostenlos.
Für Nummern in den Bereichen 0810, 0820 und 0821 muss der Preis in der Werbung nicht angegeben werden. Auf unserer Website können Sie für jede dieser Nummern den Tarif nachlesen, und zwar mithilfe der Rufnummernsuche. Den Link zur Rufnummernsuche finden Sie am Ende der Seite.
Auskunft über die Kosten zu einer bestimmten Rufnummer erhalten Sie auch bei Ihrem Betreiber.
Für eventtarifierte Anrufe oder SMS im Bereich 0901 und 0931 ist der Preis bereits in der Nummer enthalten. Die ersten beiden Ziffern der Nummer nach der Vorwahl beschreiben die Kosten. Beispiel: ein SMS zu 0901 077 777 wird mit 70 Eurocent verrechnet. Einen Link zu einer Tabelle mit Preisgrenzen finden Sie am Ende der Seite.
Spezielle Bestimmungen für Auskunftsdienste und Erotikdienste
Telefonnummern, die mit 118 beginnen, sind Auskunftsdienste. Diese dürfen ebenfalls bis zu 3,64 Euro pro Minute oder bis zu 10,00 Euro pro Anruf oder SMS kosten.
Unter jeder Auskunftsnummer erhalten Sie die Auskunft zu Anschlussinhabern. Sie können sich zu der von Ihnen gewünschten Nummer weiterverbinden lassen, das Gespräch wird dann weiterhin zum (teuren) Auskunfts-Tarif verrechnet. Die Kosten dafür werden Ihnen bei Weitervermittlung angesagt.
Erotikdienste dürfen nur in den Bereichen 0930 und 0931 angeboten werden.
Vorsicht: So können Ihnen hohe Kosten entstehen
Bereits kurze Anrufe können für Sie teuer werden. Eine große Anzahl solcher Kurzgespräche oder SMS können in Summe eine sehr hohe Rechnung ausmachen. Auch wenn Sie nur wenige Sekunden telefonieren, werden Ihnen für dieses Telefonat je nach Taktung mindestens 30 Sekunden bzw. 60 Sekunden verrechnet.
Eine Erläuterung zur Taktung finden Sie am Ende der Seite.
Besondere Vorsicht ist bei der Bestellung und Nutzung von SMS-Diensten geboten. Manchmal wird nur klein geschrieben und versteckt darauf hingewiesen, dass Sie mit dem Kauf ein Abo abschließen. Auch bei SMS-Chats können sehr schnell hohe Kosten anfallen.
Abo-Dienste werden auch ohne Mehrwertnummern angeboten. Informationen und Tipps haben wir auf der Seite "Bezahlen mit dem Handy" für Sie zusammengefasst, einen Link finden Sie am Ende der Seite.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen Mehrwertdienste zu Unrecht verrechnet wurden, können Sie bei Ihrem Betreiber Einspruch gegen die Rechnung erheben. Informationen der Schlichtungsstelle dazu finden Sie am Ende der Seite.
Missbrauch von Mehrwertnummern
Mehrwertnummern dürfen nicht als Absenderrufnummer verwendet werden. Das heißt, wenn Sie angerufen werden, darf keine Mehrwertnummer auf Ihrem Display aufscheinen. Dieses Verbot wird immer wieder ignoriert. Meist läutet es nur einmal. Dadurch sollen Sie verleitet werden, die teure Mehrwertnummer zurückzurufen. Wenn Sie tatsächlich zurückrufen, wird Ihnen der Anruf in Rechnung gestellt.
Ebenso darf eine Mehrwertnummer in der Regel nicht als Absenderrufnummer bei SMS verwendet werden. Auch in manchen SMS werden Sie aufgefordert, eine teure Rufnummer anzurufen. Die SMS selbst werden meist nicht verrechnet. Wir empfehlen Ihnen, die genannte Nummer nicht zurückzurufen und Ihre Rechnung und den Einzelentgeltnachweis (EEN) zu kontrollieren.
Über unerwünschte Werbe-Nachrichten können Sie sich beim Fernmeldebüro beschweren. Allgemeine Informationen zu unerwünschter Werbung (Spam) sind am Ende der Seite verlinkt.
So können Sie sich vor Überraschungen auf der Rechnung schützen
Am besten schützen Sie sich durch bewusstes Handeln: Rufen Sie Mehrwertnummern nur an, wenn Sie sich zuvor über die Kosten informiert haben. Bestellen Sie SMS-Dienste erst, wenn Sie sich informiert haben, welchen Dienst Sie für welchen Zeitraum kaufen und was das insgesamt kostet.
Betreiber müssen auf Ihren Wunsch eine Sperre für Mehrwertdienste für Ihren Anschluss einrichten. Diese Sperre ist kostenlos.
Informationen zu weiteren Möglichkeiten, sich vor hohen Telefon-/Internetrechnungen zu schützen, finden Sie unter dem Link am Ende der Seite zum Thema „Sperren, Schutz und Sicherheit“.
Einspruch gegen eine Rechnung
Wenn Ihnen mit der Telefon-/Internetrechnung Mehrwertdienste verrechnet werden, die Sie nach Ihrer Ansicht gar nicht in Anspruch genommen haben, prüfen Sie zuerst Ihren Einzelentgeltnachweis (EEN). Auf diesem sind alle Verbindungen, die in der Rechnung verrechnet werden, einzeln aufgelistet. Wenn sich die Höhe der Telefon-/Internetrechnung dadurch nicht erklären lässt, können Sie bei Ihrem Betreiber schriftlich Einspruch gegen die Rechnung erheben.
Hinter Mehrwertnummern werden grundsätzlich Dienstleistungen angeboten. Diese sollen der Beschreibung in der Werbung entsprechen. Wenn der Dienst, der hinter der Mehrwertnummer angeboten wird, aus Ihrer Sicht nicht korrekt erbracht wurde (z.B. Sie haben das bestellte Horoskop nicht bekommen, obwohl es verrechnet wurde, oder die Informationen, die Sie erhalten haben, stimmen nicht) können Sie sich darüber bei Ihrem Betreiber beschweren bzw. Einspruch erheben, da dieser Ihnen die Mehrwertdienste verrechnet. Ihr Betreiber sollte in Zusammenarbeit mit dem Diensteanbieter Ihren Einspruch behandeln.
Erläuterungen zur Rechnung, zum Einspruch gegen eine Rechnung sowie zur Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens sind am Ende der Seite verlinkt.
Vertragspartner bei einem Mehrwertdienst
Die Grafik zeigt, welche Personen bzw. Unternehmen an einem Mehrwertdienst beteiligt sein können. Dass genau zwei Betreiber dargestellt werden, dient lediglich der einfachen Ansicht.
Wenn Sie bei einer Mehrwertnummer anrufen, wird automatisch ein Vertrag über den Mehrwertdienst abgeschlossen. Es besteht also ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Diensteanbieter, der hinter der Mehrwertnummer steht.
Die Rechnung für Mehrwertdienste erhält immer der Anschlussinhaber mit seiner Telefonrechnung. Anschlussinhaber und Anrufer sind nicht immer dieselbe Person. Eine Vereinbarung zur Nutzung von Mehrwertdiensten besteht meistens nicht, z.B. wenn ein Babysitter Zugang zum Telefon in der Wohnung hat.
Im Falle von teuren Mehrwertdiensten stellt sich somit die Frage, ob eine uneingeschränkte Haftung des Anschlussinhabers für die Kosten auf der Telefonrechnung besteht. Dieses Thema wurde bereits vor Gericht behandelt.
Der Oberste Gerichtshof hat 2003 in einem Urteil Folgendes festgestellt: Der Anschlussinhaber überlässt einer dritten Person die Wohnung (z.B. einem Babysitter), in der ein Telefon steht. Die Benützung des Telefons ist normalerweise erlaubt. Teure Mehrwertnummern anzurufen ist damit aber nicht gemeint, sondern nur „normale“ Telefongespräche sind erlaubt.
Der Anschlussinhaber haftet daher nicht automatisch für die Kosten, die durch Anrufe bei Mehrwertdiensten durch eine dritte Person entstehen, die unerlaubt von seinem Anschluss aus Mehrwertrufnummern anruft. Ob der Anschlussinhaber für die Kosten für Mehrwertdienste, die nicht von ihm persönlich verursacht wurden, haftet, muss im Einzelfall geprüft werden.