Ergebnisse der Presseförderung im Jahr 2015
Im Jahr 2015 wurden bei der KommAustria 115 Ansuchen gemäß dem Presseförderungsgesetz 2004 (PresseFG 2004) eingebracht.
1. Um Förderung der Selbstkontrolle im Bereich der österreichischen Presse gemäß § 12a PresseFG 2004 hat der „Verein zur Selbstkontrolle der österreichischen Presse – Österreichischer Presserat“ angesucht. Dem Ansuchen wurde in voller Höhe entsprochen, ein Förderungsbetrag in der Höhe von 204.000,- Euro wurde zuerkannt.
2. Für die anderen Förderungsbereiche standen der KommAustria Finanzmittel in der Höhe von 8.687.000,- Euro zur Verfügung.
Für die einzelnen Förderungsbereiche wurden folgende Beträge ausgezahlt:
Förderungsart | Beträge in Euro | Eingereichte Ansuchen | Geförderte Ansuchen |
---|---|---|---|
Vertriebsförderung gemäß dem Abschnitt II | 3.874.406,80 | 49 | 49 |
– davon Tageszeitungen | 2.097.900,- | 12 | 12 |
– davon Wochenzeitungen | 1.776.506,80 | 37 | 37 |
Besondere Förderung für Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt III | 3.242.000,- | 5 | 5 |
Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV | 1.560.000,- | 60 | 59 |
Selbstkontrolle/Presse | 204.000,- | 1 | 1 |
GESAMT (inklusive Selbstkontrolle/Presse) | 8.880.406,80 | 115 | 114 |
Links
- Ergebnis der Vertriebsförderung für Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt II PresseFG 2004 im Jahr 2015
- Ergebnis der Vertriebsförderung für Wochenzeitungen gemäß dem Abschnitt II PresseFG 2004 im Jahr 2015
- Ergebnis der Besonderen Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt III PresseFG 2004 im Jahr 2015
- Ergebnis der Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV PresseFG 2004 im Jahr 2015