Ergebnisse der Presseförderung im Jahr 2013
Im Jahr 2013 wurden bei der KommAustria 128 Ansuchen gemäß dem Presseförderungsgesetz 2004 (PresseFG 2004) eingebracht.
1. Um Förderung der Selbstkontrolle im Bereich der österreichischen Presse gemäß § 12a PresseFG 2004 haben der Österreichische Presserat und der Österreichische Medienrat des Österreichischen Journalistenclub angesucht. Dem Österreichischen Presserat wurde ein Förderungsbetrag in der Höhe von 152.000,- Euro zuerkannt. Das Ansuchen des Österreichischen Medienrates wurde mangels Erfüllung der Förderungsvoraussetzung der Repräsentativität abgelehnt.
2. Für die anderen Förderungsbereiche standen der KommAustria Finanzmittel in der Höhe von 10.687.000,- Euro zur Verfügung (Erfolg 2012: 10.785.800,-; Erfolg 2011: 12.375.999,30; 2010: 12.837.999,50; 2009: 12.837.999,50; 2008: 12.837.999,70; 2007: 12.827.999,80; 2006: 12.837.949,80; 2005: 12.837.950,20).
Auf die einzelnen Förderungsbereiche entfielen folgende Teilbeträge:
Förderungsart | Beträge in EUR | Eingereichte Ansuchen | Geförderte Ansuchen |
---|---|---|---|
Vertriebsförderung gemäß dem Abschnitt II | 3.885.000,00 | 52 | 51 |
- davon Tageszeitungen | 2.097.900,00 | 14 | 14 |
- davon Wochenzeitungen | 1.787.100,00 | 38 | 37 |
Besondere Förderung für Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt III | 5.242.000,00 | 7 | 7 |
Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV | 1.560.000,00 | 67 | 65 |
Selbstkontrolle/Presse | 152.000,00 | 2 | 1 |
GESAMT (inklusive Selbstkontrolle/Presse) | 10.839.000,00 | 128 | 124 |
Links
- Ergebnis der Vertriebsförderung für Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt II PresseFG 2004 im Jahr 2013
- Ergebnis der Besonderen Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt III PresseFG 2004 im Jahr 2013
- Ergebnis der Vertriebsförderung für Wochenzeitungen gemäß dem Abschnitt II PresseFG 2004 im Jahr 2013
- Ergebnis der Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV PresseFG 2004 im Jahr 2013