Ergebnis der Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV PresseFG 2004 im Jahr 2016
Für Maßnahmen der Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV des Presseförderungsgesetzes 2004 standen im Jahr 2016 Budgetmittel in der Höhe von 1.560.000,- Euro zur Verfügung.
55 Ansuchen um eine Förderung gemäß dem Abschnitt IV wurden eingereicht.
Das Ansuchen für ein Forschungsprojekt gemäß § 11 Abs. 3 wurde abgelehnt.
Für die Tageszeitung „WirtschaftsBlatt“ wurden zwar Förderungsbeträge gemäß § 11 Abs. 1 („Zuschuss zu den Kosten der Auslandskorrespondenten“) und § 11 Abs. 2 („Leseförderung“) zuerkannt, weil im Beobachtungszeitraum 2015 alle gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllt wurden. Diese Beträge konnten aber aufgrund der Bestimmungen des § 14 Abs. 2 PresseFG 2004 nicht mehr ausgezahlt werden, da diese Zeitung zum Auszahlungszeitpunkt nicht mehr verlegt wurde.
Auch der für die Wochenzeitung „Format“ gemäß § 11 Abs. 2 („Leseförderung“) zuerkannte Förderungsbetrag konnte aus diesem Grund nicht mehr ausgezahlt werden.
Somit wurden 51 Förderungsbeträge gemäß dem Abschnitt IV ausgezahlt.
Ergebnis für die verschiedenen Förderungsbereiche des Abschnitts IV im Jahr 2016:
Förderungsart | Beträge in Euro | Eingereichte Ansuchen | ausgezahlte Förderungsbeträge |
---|---|---|---|
Redaktionsinterne Ausbildung von Nachwuchsjournalisten | 104.426,- | 9 | 9 |
Vereinigungen der Journalistenausbildung | 608.400,- | 8 | 8 |
Auslandskorrespondenten | 153.501,- | 5 | 4 |
Leseförderung | 568.844,- | 24 | 22 |
Forschungsprojekte | 41.000,- | 3 | 2 |
Presseklubs | 46.800,- | 6 | 6 |
GESAMT | 1.522.971,- | 55 | 51 |
Die genaue Aufstellung finden Sie im PDF-Dokument.