Ergebnis der Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV PresseFG 2004 im Jahr 2014

Im Jahr 2014 wurden 65 Ansuchen um eine Förderung gemäß dem Abschnitt IV des Presseförderungsgesetzes 2004 eingereicht.

Für die Qualitätsförderung und Zukunftssicherung  standen  im Jahr 2014 insgesamt 1.560.000,- Euro zur Verfügung. Die ersten Teilbeträge wurden im August und im September ausgezahlt, die zweiten Teilbeträge im November 2014.

Im Fall der SVZ – Salzburger Volkszeitung wurden zwar Förderungsbeträge gemäß § 10 Abs. 1 ("Nachwuchsjournalisten") und gemäß § 11 Abs. 2 („Leseförderung“) zuerkannt, weil im Beobachtungszeitraum 2013 alle gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllt wurden. Diese Beträge konnten aber aufgrund der Bestimmungen des § 14 Abs. 2 nicht mehr ausgezahlt werden, da die Zeitung zum Zeitpunkt der Auszahlung der ersten Teilbeträge im Juli 2014 nicht mehr in Printform erschienen ist.

Die Ergebnisse für die einzelnen Förderungsbereiche:

FörderungsartBeträge in EUREingereichte AnsuchenGeförderte Ansuchen
Redaktionsinterne Ausbildung von Nachwuchsjournalisten179.958,-1614
Vereinigungen der Journalistenausbildung608.400,-87
Auslandskorrespondenten240.000,-66
Leseförderung422.752,-2625
Forschungsprojekte35.000,-32
Presseklubs46.800,-66
GESAMT1.532.910,-6560

Die genaue Aufstellung finden Sie im pdf-Dokument.

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