Kurzbericht über das im Jahr 2010 geförderte Forschungsprojekt gemäß § 11 Abs. 3 PresseFG 2004

Gemäß Punkt 19.5 der Richtlinien für den Beobachtungszeitraum 2010 sind nach Abschluss eines geförderten Forschungsprojektes gemäß § 11 Abs. 3 PresseFG 2004 ein schriftlicher Endbericht und eine Kurzfassung vorzulegen. In der Kurzfassung sind die wichtigsten Ergebnisse und deren mögliche Nutzanwendung darzustellen. Die Kurzfassung wird von der KommAustria veröffentlicht.

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