FAQ - Kommerzielle Kommunikation

10.06. Wie sind Aufzeichnungen zu erstellen?

Von dem gesamten ausgestrahlten Programm sind Aufzeichnungen zu erstellen. Aufzeichnungen haben „vollständig und originalgetreu“ zu sein, d.h. es ist das tatsächlich ausgespielte Programm, wie es beim Empfänger ankommt, aufzuzeichnen.

Nicht ausreichend sind etwa sog. „Master-DVDs“ oder einzelne Video-Dateien mit Programmlisten. Auch bei „Schleifenprogrammen“, wo sich Programminhalte regelmäßig wiederholen, ist eine durchgehende 24/7-Aufzeichnung des tatsächlich gesendeten Programms durchzuführen.

Besondere Anforderungen gelten für Abrufdienste, wo z.B. neben der bereitgestellten Video-Datei Serverprotokolle oder ‑aufzeichnungen, die eine Rekonstruktion der zu einem konkreten Zeitpunkt im Programmkatalog enthaltenen Sendungen, ermöglichen, nötig sind (siehe 08.03).

§ 29 AMD-G
§ 36 Abs. 4 ORF-G
§ 22 Abs. 1 PrR-G

V.1.0. (02.10.2017)