FAQ - Kommerzielle Kommunikation

10.04. Was sind die Folgen einer Rechtsverletzung?

An die Verletzung der Bestimmungen zur kommerziellen Kommunikation knüpft eine Reihe von Rechtsfolgen:

Eine Rechtsverletzung wird mit einem Bescheid festgestellt. Dieser Bescheid wird im Verzeichnis der Entscheidungen (https://www.rtr.at/de/m/Entscheidungen) veröffentlicht. 

Der Anbieter hat aufgrund der Feststellung der Rechtsverletzung zunächst den rechtskonformen Zustand herzustellen.

§ 62 Abs. 1 AMD-G
§ 25 Abs. 3 PrR-G
§ 37 Abs. 1 ORF-G

Weiters wird dem Diensteanbieter mit dem Bescheid in der Regel aufgetragen, die Entscheidung in seinem Dienst zu veröffentlichen.

§ 62 Abs. 2 AMD-G
§ 26 Abs 2 PrR-G
§ 37 Abs. 4 ORF-G

Eine mehrfache Verletzung der gleichen Bestimmung oder eine sog. schwerwiegende Rechtsverletzung kann zum Entzug der Zulassung (bei zugelassenen Diensten) bzw. zur Untersagung der Verbreitung (bei anzeigepflichtigen Diensten) führen.

§ 63 Abs. 1 AMD-G
§ 28 PrR-G

Im Fall des ORF kann es zur Abschöpfung des erlangten (finanziellen) Vorteils kommen.

§ 38b ORF-G

Eine Verletzung der Bestimmungen zur kommerziellen Kommunikation kann eine verwaltungsstrafrechtliche Übertretung darstellen und die Verhängung einer Geldstrafe nach sich ziehen.

§ 64 Abs. 2 AMD-G
§ 38 Abs. 1 Z 2 ORF-G
§ 27 Abs. 2 PrR-G

V.1.0. (02.10.2017)