FAQ - Kommerzielle Kommunikation
Frage: | 10.03. Was kann ich machen, wenn mir Werbeverletzungen auffallen? |
Antwort: | Bei Werbeverletzungen besteht – soweit die gesetzlichen Beschwerdevoraussetzungen gegeben sind – grundsätzlich die Möglichkeit, bei der KommAustria eine formelle Beschwerde einzureichen. Mehr zur Beschwerdemöglichkeit finden Sie hier: https://www.rtr.at/de/m/InfoKonsumenten. Darüber hinaus besteht für die KommAustria in bestimmten Fällen die Möglichkeit, bei Kenntnis begründeter Verdachtsfälle von Amts wegen tätig zu werden und Verfahren einzuleiten. § 61 AMD-G V.1.0. (02.10.2017)
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