FAQ - Kommerzielle Kommunikation

10.03. Was kann ich machen, wenn mir Werbeverletzungen auffallen?

Bei Werbeverletzungen besteht – soweit die gesetzlichen Beschwerdevoraussetzungen gegeben sind – grundsätzlich die Möglichkeit, bei der KommAustria eine formelle Beschwerde einzureichen.

Mehr zur Beschwerdemöglichkeit finden Sie hier: https://www.rtr.at/de/m/InfoKonsumenten.

Darüber hinaus besteht für die KommAustria in bestimmten Fällen die Möglichkeit, bei Kenntnis begründeter Verdachtsfälle von Amts wegen tätig zu werden und Verfahren einzuleiten. 

§ 61 AMD-G
§ 25 PrR-G
§ 36 ORF-G

V.1.0. (02.10.2017)