FAQ - Kommerzielle Kommunikation

09.05. Regionalwerbung im ORF-Fernsehen

(Zulässige) Regionalwerbung ist die auf je ein Bundesland beschränkte Werbung im Fernsehen für

  • Veranstaltungen und Kampagnen in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur,
  • soweit diesen in der österreichischen Medienberichterstattung üblicherweise kein breiter Raum zukommt,
  • sowie in den Bereichen Volkskultur und Brauchtum und darüber hinaus
  • Werbung für gemeinwirtschaftliche Gesundheitsdienstleistungen, Verkehrssicherheit und Konsumentenschutz.

Die Dauer dieser Werbung ist mit je max. 150 Sekunden täglich pro Bundesland beschränkt und darf nur von bestimmten Rechtsträgern in Auftrag gegeben werden.

Die Werbung darf nur dann ausgestrahlt werden, wenn der Auftraggeber nachweist, dass er für den Gegenstand der Werbung auch kommerzielle Kommunikation im zumindest gleichen Ausmaß bei anderen, zu Rundfunk komplementären Medienunternehmen in Auftrag gegeben hat oder geben wird.

§ 14 Abs. 5a und 5b ORF-G

V.1.0. (02.10.2017)