FAQ - Kommerzielle Kommunikation

09.02. Cross-Promotion

Unter Cross-Promotion versteht man die Bewerbung von Hörfunkprogrammen des ORF in Fernsehprogrammen des ORF und umgekehrt, welche grundsätzlich unzulässig ist. Von diesem Werbeverbot sind jedoch „Hinweise auf einzelne Sendungsinhalte” ausgenommen, z.B. wenn der informative, redaktionelle (und nicht der bewerbende) Inhalt im Vordergrund steht.

§ 14 Abs. 7 ORF-G

V.1.0. (02.10.2017)