FAQ - Kommerzielle Kommunikation

08.05. Wem wird Werbung auf YouTube und anderen sozialen Medien zugerechnet?

Im Falle der Verwertung durch den YouTuber selbst hat dieser den uneingeschränkten Einfluss auf Inhalt und Form der kommerziellen Kommunikation. Er wählt den Werbetreibenden bzw. das Produkt aus und entscheidet über die Art der Integration bzw. Präsentation.

Der YouTuber ist daher im Fall der eigenen Verwertung der Verantwortliche für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Im Falle der Verwertung durch YouTube/Google bleibt die Verwertung die bewusste Entscheidung des YouTubers. Dieser hat grundsätzlich auch Einfluss auf den Inhalt der ausgespielten Werbung, sodass die Möglichkeit zum Ausschluss bestimmter Werbetreibender und Inhalte besteht.

YouTube/Google ist dabei nicht anders zu bewerten als ein sonstiger „Erfüllungsgehilfe“. Der YouTuber bleibt somit auch in diesem Fall für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich.

V.1.0. (02.10.2017)