FAQ - Kommerzielle Kommunikation

07.01. Wie lange darf Werbung im Fernsehen dauern?

Im Fernsehen dürfen pro Stunde 12 Minuten Werbung gesendet werden. Von diesem Limit sind bloß Werbe- und Teleshopping-Spots mit einer Dauer von bis zu 12 Minuten erfasst.

Nicht erfasst sind

  • Dauerwerbesendungen (über 12 Minuten),
  • Teleshopping-Fenster (über 15 Minuten),
  • ideelle Werbung (gilt nicht für ORF),
  • Programmhinweise,
  • Hinweise auf Begleitmaterialien,
  • Beiträge im Dienste der Öffentlichkeit sowie
  • kostenlose Spendenaufrufe zu wohltätigen Zwecken.

Für Fernsehprogramme, die in keinem anderen Mitgliedstaat der EU empfangbar sind, dürfen 12 zusätzliche Minuten an Werbung pro Stunde gesendet werden, somit insgesamt 24 Minuten.

Für ORF-Programme gibt es Sonderregeln hinsichtlich der Werbezeit.

Private können den Beginn des Stundenzeitraumes einmalig auch abweichend von der natürlichen Stunde festlegen (z.B. 6:30 bis 7:30, 7:30 bis 8:30 etc).

§ 45 AMD-G
§ 14 Abs. 5 ORF-G
§ 4b Abs. 2 ORF-G
§ 4c Abs. 2 ORF-G

V.1.0. (02.10.2017)