FAQ - Kommerzielle Kommunikation

04.02. Beschränkungen zum Schutz Minderjähriger

Kommerzielle Kommunikation darf Minderjährigen weder körperlichen noch seelischen Schaden zufügen und unterliegt daher Beschränkungen:

  • Keine Aufforderungen zum Kauf unter Ausnutzung der Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit bzw. des Vertrauensverhältnisses von Minderjährigen zu Eltern, Lehrern oder anderen Vertrauenspersonen.
  • Keine unmittelbare Aufforderung, Eltern oder Dritte zum Kauf zu bewegen.
  • Kommerzielle Kommunikation darf Minderjährige nicht ohne berechtigten Grund in gefährlichen Situationen zeigen.

§ 36 AMD-G
§ 13 Abs. 6 ORF-G

V.1.0. (02.10.2017)