Antwort: | Kommerzielle Kommunikation darf Minderjährigen weder körperlichen noch seelischen Schaden zufügen und unterliegt daher Beschränkungen: - Keine Aufforderungen zum Kauf unter Ausnutzung der Unerfahrenheit, Leichtgläubigkeit bzw. des Vertrauensverhältnisses von Minderjährigen zu Eltern, Lehrern oder anderen Vertrauenspersonen.
- Keine unmittelbare Aufforderung, Eltern oder Dritte zum Kauf zu bewegen.
- Kommerzielle Kommunikation darf Minderjährige nicht ohne berechtigten Grund in gefährlichen Situationen zeigen.
§ 36 AMD-G § 13 Abs. 6 ORF-G
V.1.0. (02.10.2017) |